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Ausnahmeregelung für Gewerbe verlängert

24.07.2000 von
Betriebe des Verarbeitenden Gewerbes müssen in Deutschland nur ein Fünftel des üblichen Satzes an Ökosteuer auf Kohle, Gas und Strom bezahlen. Da es in Europa bis heute keine einheitlichen Abgaben auf Energie gibt, hat die Bundesregierung diese Ausnahmeregelung geschaffen. Die EU-Kommission genehmigte das Regelwerk allerdings nur bis 2002. Begründung: Die deutsche Industrie dürfe nicht bevorzugt werden. Inzwischen erkennt man das Dilemma für deutsche Firmen und will die Frist jetzt auf zehn Jahre verlängern.