Abschläge müssen dem Verbrauch entsprechen
Monatliche Abschläge für Strom und Gas, die nicht dem tatsächlichen Verbrauch entsprechen, sind rechtswidrig. Das hat kürzlich das Landgericht Düsseldorf entschieden. Trotzdem melden sich bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein immer wieder Betroffene, die nach einem Anbieterwechsel plötzlich höhere Abschläge für Gas oder Strom zahlen sollen.
Besonders häufig beschweren sich Verbraucher über den Energieanbieter ExtraEnergie, wie die Verbraucherzentrale berichtet. Auf Nachfrage der Kunden behauptete ExtraEnergie, der Netzbetreiber habe höhere Verbrauchswerte übermittelt. Daher müsse nun ein höherer Abschlag gezahlt werden. Faktisch hatte sich an dem Verbrauch der Kunden aber nichts geändert. Dieses Vorgehen lässt vermuten, dass sich ExtraEnergie durch die erhöhten monatlichen Beiträge ein zinsloses Darlehen auf Kosten der Verbraucher verschafft hat.
ExtraEnergie-Kunden sowie auch Kunden anderer Energieanbieter, die mit dieser Geschäftspraktik arbeiten sollten selbst aktiv zu werden, rät die Verbraucherzentrale. Sie können Widerspruch gegen die überhöhten Abschlagsforderungen einlegen und verlangen, dass künftige Abschläge entsprechend dem tatsächlichen Verbrauch aus der Jahresabrechnung des Vorjahres festgelegt werden.
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