Kraftwerk Moorburg: Vattenfall darf mit Elbwasser kühlen

18.09.2014 von



Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat gestern den Eilantrag des Bundesfür Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) abgelehnt, der Vattenfall die Kühlung des Kraftwerks Moorburg mit Wasser aus der Süderelbe grundsätzlich untersagen sollte.

Das Kraftwerk kann somit die sogenannte Durchlaufkühlung nutzen, bis das Gericht über die Revision des Urteils des Hamburger Oberverwaltungs-gerichts entscheidet, mit der die Erlaubnis zur Nutzung der Durchlaufkühlung aufgehoben wurde.

Die derzeitige wasserrechtliche Erlaubnis, die eine Durchlaufkühlung in Abhängigkeit von bestimmten Umweltbedingungen zulässt, gewährleistet einen umfassenden Schutz der Elbe. Daher hat Vattenfall - wie auch die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt der Freien und Hansestadt Hamburg - im Frühjahr 2013 Revision beim Bundesverwaltungsgericht gegen das Urteil des Hamburger Oberverwaltungsgerichts vom 21. Januar 2013 eingelegt, mit der die Erlaubnis zur Nutzung der Durchlaufkühlung aufgehoben wurde. Eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über die Revision steht noch aus.

Mit einem Wirkungsgrad von 46,5 Prozent soll das Kraftwerk Moorburg das modernste und umweltverträglichste Steinkohlekraftwerk in Europa werden. Zum Vergleich: Der durchschnittliche Wirkungsgrad deutscher Steinkohlekraftwerke liegt bei 38 Prozent. Die vollständige Inbetriebnahme des Blocks B ist für den 23. Dezember 2014 und des Blocks A für den 30. Juni 2015 vorgesehen. Das Kraftwerk Moorburg soll jährlich elf Milliarden Kilowattstunden Strom erzeugen.

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