Kraftwerk Moorburg: Vattenfall darf mit Elbwasser kühlen
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat gestern den Eilantrag des Bundesfür Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) abgelehnt, der Vattenfall die Kühlung des Kraftwerks Moorburg mit Wasser aus der Süderelbe grundsätzlich untersagen sollte.
Das Kraftwerk kann somit die sogenannte Durchlaufkühlung nutzen, bis das Gericht über die Revision des Urteils des Hamburger Oberverwaltungs-gerichts entscheidet, mit der die Erlaubnis zur Nutzung der Durchlaufkühlung aufgehoben wurde.
Die derzeitige wasserrechtliche Erlaubnis, die eine Durchlaufkühlung in Abhängigkeit von bestimmten Umweltbedingungen zulässt, gewährleistet einen umfassenden Schutz der Elbe. Daher hat Vattenfall - wie auch die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt der Freien und Hansestadt Hamburg - im Frühjahr 2013 Revision beim Bundesverwaltungsgericht gegen das Urteil des Hamburger Oberverwaltungsgerichts vom 21. Januar 2013 eingelegt, mit der die Erlaubnis zur Nutzung der Durchlaufkühlung aufgehoben wurde. Eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über die Revision steht noch aus.
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