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Geplanter Atommülltransport aus Jülich in die USA illegal
Der von der Bundesregierung und dem Land Nordrhein-Westfalen geplante Atommülltransport aus dem Forschungszentrum Jülich in die USA verstößt gegen das Verbot, Atommüll aus kommerzieller Nutzung zur Wiederaufarbeitung ins Ausland zu bringen. Das geht aus einem Rechtsgutachten im Auftrag von Greenpeace hervor.
Laut dem Rechtsgutachten würde der illegale Transport einen gefährlichen Präzedenzfall schaffen und die Suche nach einem Endlager für hochradioaktiven Atommüll unterwandern. Nach Paragraph 1 des Standortauswahl-gesetzes ist Deutschland verpflichtet, für im Inland verursachten hochradioaktiven Atommüll einen nationalen Endlagerstandort zu finden.
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Das Forschungszentrum Jülich (FZJ) muss nach einer Anordnung des Wirtschaftsministeriums Nordrhein-Westfalens bis zum Herbst dieses Jahres ein Konzept für eine Räumung zur Entfernung der Kernbrennstoffe aus dem Behälterlager vorzulegen. Alternativen zur Rückführung des Kernbrennstoffs in die USA sind ein Abtransport in das Transportbehälterlager Ahaus oder der Neubau eines Zwischenlagers am Standort Jülich.