Gesetz zur Förderung von Elektroautos beschlossen

25.09.2014 von



Das Bundeskabinett hat gestern das Elektromobilitätsgesetz beschlossen. Mit dem Gesetz soll Kommunen die Möglichkeit gegeben werden, Elektromobilität so zu fördern, wie es vor Ort am meisten Sinn macht, erklärte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks.

Die Kommunen erhalten mit dem Gesetz die Möglichkeit, Parkplätze an Ladesäulen für die Nutzung von Elektrofahrzeugen zu reservieren, kostenlose Parkplätze anzubieten, Ausnahmen von Zu- und Durchfahrt-beschränkungen (aus Gründen der Luftreinhaltung oder des Lärmschutzes) anzuordnen oder einzelne Busspuren für gekennzeichnete Fahrzeuge zu öffnen, wenn dies im Einzelfall sinnvoll ist und dadurch der öffentliche Nahverkehr nicht behindert wird. Die konkrete Entscheidung liegt im Ermessen der jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

Im Inland zugelassene Elektrofahrzeuge sollen darüber hinaus eine Kennzeichnung auf dem Kfz-Kennzeichen erhalten, damit sie im Straßenverkehr für Ordnungskräfte und andere Verkehrsteilnehmer gut erkennbar sind. Im Ausland zugelassene Fahrzeuge sollen ebenfalls von den Privilegien profitieren und eine gesonderte Kennzeichnung über eine Plakette erhalten.

Unter den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen reine Batterie-Elektrofahrzeuge, besonders umweltfreundliche von außen aufladbare Hybridfahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge. Das Gesetz soll im Frühjahr 2015 in Kraft treten und ist bis zum 30.6.2030 befristet.

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