Grüne: Jülicher Atommüll darf nicht exportiert werden
Die Bundestagsfraktion der Grünen hat die Bundesregierung aufgefordert, die Unzulässigkeit des Exports der Brennelemente aus dem Versuchsreaktor Jülich in die USA anzuerkennen und sämtliche Vorbereitungen hierfür unverzüglich einzustellen.
Zudem soll die Betreibergesellschaft darauf verpflichtet werden, ernsthaft und vorrangig die Option der Errichtung eines neuen oder ertüchtigten erdbebensicheren Zwischenlagers auf dem Gelände des Versuchsreaktors oder in unmittelbarer Nähe zu prüfen.
Der Kugelhaufenreaktor AVR Jülich sei am 31. Dezember 1988 nach verschiedenen Störfällen und gravierenden Sicherheitsmängeln abgeschaltet worden, schreiben die Grünen. Im Zwischenlager in Jülich befänden sich derzeit 152 Castor-Behälter mit hoch radioaktiven Brennelementekugeln aus dem AVR.
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der Bundesregierung nicht um Forschungsmüll handle.
Der AVR sei nach Definition der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO), des Deutschen Atomforums und des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) ein Prototyp-Leistungsreaktor gewesen. Atommüll aus einem solchen Reaktor sei laut Standortauswahlgesetz in Deutschland zu entsorgen. Wiederaufarbeitung im Ausland sei überdies nach dem Atomgesetz seit 2005 untersagt.
Ein Export der abgebrannten Brennelemente widerspreche dem Verursacherprinzip und verstoße gegen alle Prinzipien, auf die sich Deutschland zuletzt mit dem Standortauswahlgesetz verpflichtet habe. Mit einem solchen Tabubruch werde ein Präzedenzfall geschaffen, der die Tür zu weiteren Atommüllexporten aufmache. Zudem sei der Transport von Atommüll bedeutet eine Gefährdung der Bevölkerung und der Umwelt einher.