Betrieb im Schacht Gorleben wird auf Minimum reduziert
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat vereinbarungsgemäß den neuen Hauptbetriebsplan für das Bergwerk Gorleben vorgelegt. Das Bundesumweltministerium, das niedersächsischen Umweltministerium und das BfS hatten sich im Sommer darauf verständigt, wie der Offenhaltungsbetrieb für Gorleben ausgestaltet werden soll. Der Betrieb im Grubengebäude wird dabei auf ein Minimum reduziert.
Mit dem Stand-ortauswahlgesetz für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle wurden die Erkundungsarbeiten in Gorleben beendet. Zugleich wurde im Gesetz die Offenhaltung des Bergwerks festgelegt, die in dem neuen Hauptbetriebsplan definiert wird. Nach dem Standort-auswahlgesetz ist das Bergwerk offen zu halten, solange und sofern der Standort nicht aus dem Auswahlverfahren ausgeschieden ist.
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