Betrieb im Schacht Gorleben wird auf Minimum reduziert
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat vereinbarungsgemäß den neuen Hauptbetriebsplan für das Bergwerk Gorleben vorgelegt. Das Bundesumweltministerium, das niedersächsischen Umweltministerium und das BfS hatten sich im Sommer darauf verständigt, wie der Offenhaltungsbetrieb für Gorleben ausgestaltet werden soll. Der Betrieb im Grubengebäude wird dabei auf ein Minimum reduziert.
Mit dem Stand-ortauswahlgesetz für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle wurden die Erkundungsarbeiten in Gorleben beendet. Zugleich wurde im Gesetz die Offenhaltung des Bergwerks festgelegt, die in dem neuen Hauptbetriebsplan definiert wird. Nach dem Standort-auswahlgesetz ist das Bergwerk offen zu halten, solange und sofern der Standort nicht aus dem Auswahlverfahren ausgeschieden ist.
Mit den im neuen Hauptbetriebsplan vorgesehenen Arbeiten soll das Bergwerk Gorleben in den langfristigen Offenhaltungsbetrieb überführt werden. Er sieht vor, dass der Erkundungsbereich 1 außer Betrieb genommen und abgesperrt wird und alle Anlagen, Komponenten und Systeme aus diesem Erkundungsbereich entfernt werden. Im Offenhaltungsbetrieb werden lediglich die zwei Schächte sowie die aus bergbaulichen Anforderungen notwendigen Teile des Infrastrukturbereiches für Frischluft und Fluchtwege weiterbetrieben.
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