EEG-Umlagekosten müssen explizit geregelt sein
Verbraucher könnten ungerechtfertigt EEG-Umlagekosten zahlen und sollten deswegen die Vertragsbedingung, die sie von ihrem Elektrizitätsversorger bekommen haben genau prüfen.
Wenn EEG-Umlagekosten des Versorgungs-unternehmens nun auf Strombezieher weiterverrechnet werden sollen, muss diese Weiter-verrechnung der EGG-Umlagekosten explizit vertraglich geregelt sein.
Sollte es eine solche Vereinbarung nicht geben, in welcher die Strombezieher klar vereinbart haben, zu welchen Konditionen die EEG-Umlagekosten weiterverrechnet werden darf, haben diese Kunden das Recht die gesamten von ihnen bisher bezahlten EEG-Umlagekosten, welche noch nicht verjährt sind, vom Stromversorger zurückzufordern und dies begründet mit dem Fehlen der Vereinbarung.
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