EEG-Umlagekosten müssen explizit geregelt sein

21.10.2014 von



Verbraucher könnten ungerechtfertigt EEG-Umlagekosten zahlen und sollten deswegen die Vertragsbedingung, die sie von ihrem Elektrizitätsversorger bekommen haben genau prüfen.

Wenn EEG-Umlagekosten des Versorgungs-unternehmens nun auf Strombezieher weiterverrechnet werden sollen, muss diese Weiter-verrechnung der EGG-Umlagekosten explizit vertraglich geregelt sein.

Sollte es eine solche Vereinbarung nicht geben, in welcher die Strombezieher klar vereinbart haben, zu welchen Konditionen die EEG-Umlagekosten weiterverrechnet werden darf, haben diese Kunden das Recht die gesamten von ihnen bisher bezahlten EEG-Umlagekosten, welche noch nicht verjährt sind, vom Stromversorger zurückzufordern und dies begründet mit dem Fehlen der Vereinbarung.

Energie-Experte und Care-Energy-Chef Martin Richard Kristek erklärt: „Prüfen Sie Ihre Stromverträge und die AGB, ob die Weiter-verrechnung der EEG-Umlage klar vereinbart wurde. Ein bloßer Hinweis „zzgl. Steuern und Abgaben" reicht NICHT. Es muss klar vereinbart sein, dass die EEG-Umlagekosten in der Höhe von xy Euro als echter Zuschuss ohne Leistungsanspruch an Sie weiterverrechnet werden dürfen und Sie müssen diesem zugestimmt haben."

Care-Energy bietet allen Energiedienstleistungs-Kunden in Deutschland die Möglichkeit, ihre Verträge mit den Stromlieferanten auf die EGG-Umlagekosten durch die Rechtsabteilung von Care-Energy kostenlos überprüfen zu lassen.

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