Strompreis: EuGH verordnet mehr Transparenz
Bei Erhöhung von Gas- oder Strompreis müssen die Verbraucher schon vorab über die Gründe informiert werden. Allein ein nachträgliches Kündigungsrecht reicht nicht aus, wie der EuGH in Luxemburg entschied. Insofern verstießen die deutschen Vorschriften für Gas- und Strompreis-Gestaltung von 2005 bis 2008 gegen europäisches Recht (Az: C-359/11 und C-400/11).
Nach den damaligen Bestimmungen konnten die Versorgungsbetriebe den Gas- und Strompreis teilweise einseitig ändern, ohne hierfür die Gründe anzugeben. Betroffen waren sogenannte Tarifkunden, das sind meist langjährige Kunden mit eher geringem Verbrauch. Ihnen stand lediglich im Nachhinein ein Kündigungsrecht zu. Der Bundesgerichtshof (BGH) legte zwei Streitfälle dem EuGH vor.
Nach dem jüngsten EuGH-Urteil haben Kunden nun auch die Möglichkeit, gegen eine Erhöhung von Gas- oder Strompreis zu klagen. Um diese Rechte wahrnehmen und sachgerecht entscheiden zu können, müssten sie „rechtzeitig vor dem Inkrafttreten der Änderung über deren Anlass, Voraussetzungen und Umfang informiert werden“.