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Standortauswahlgesetz: BUND beschwert sich über Klagen

01.11.2014 von



Anlässlich der Sitzung der Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe" steht das Standortauswahlgesetz erneut im Mittelpunkt. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat die Atomkraftwerksbetreiber Eon und RWE aufgefordert, ihre Klagen gegen das Standortauswahlgesetz zurückzunehmen.

RWE und Eon haben in mehreren Bundesländern vor den Verwaltungs-gerichten Feststellungsklagen gegen die Übernahme der Kosten durch das Standortauswahlgesetz eingereicht. Durch das Standortauswahlgesetz müssen RWE und Eon die Kosten, durch den Verzicht auf weitere Castor-Transporte nach Gorleben, selbst tragen. 

„Durch diese Klagen wird das Verursacherprinzip bei der Lagerung des Atommülls in Frage gestellt", sagte der stellvertretende BUND-Vorsitzende Klaus Brunsmeier, der den BUND in der Kommission vertritt, die laut Standortauswahlgesetz ein Endlager finden soll. „RWE und Eon greifen mit den Klagen einen wichtigen Punkt der politischen Einigung über das Standortauswahlgesetz an", so Brunsmeier.

Am Montag, den 3. November 2014 trifft sich die Atommüll-Kommission zu ihrer fünften Sitzung. Das Standortauswahlgesetz steht im Zentrum der Anhörung. Von 16 geladenen Experten soll das Standortauswahlgesetz kritisert und mit Vorschlägen verbessert werden.

Am 27. Juli 2013 trat nach langen politischen Diskussionen das Standortauswahlgesetz (StandAG) in Kraft. Es schreibt die Gründung einer „Kommission Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe" vor. Der Salzstock Gorleben wird im Standortauswahlgesetz ausdrücklich als Standort einbezogen.


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Serie: (4): Wie funktioniert eigentlich...

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