Grenzpreis um acht Prozent gestiegen

04.11.2014 von


Der Grenzpreis ist um acht Prozent gegenüber dem Jahr 2012 gestiegen. Der vorläufige Grenzpreis (Durchschnittserlös) für Stromlieferungen an Sondervertragskunden lag im Jahr 2013 bei 12,84 Cent je Kilowattstunde (kWh).

Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilt, hatte der Grenzpreis im Jahr 2012 noch bei 11,89 Cent je kWh gelegen. Der gestiegene Grenzpreis ist zum Teil auf die Erhöhung der EEG-Umlage zurückzuführen. Die EEG-Umlage stieg von 3,59 Cent je kWh im Jahr 2012 auf 5,28 Cent je kWh in 2013.

Der Grenzpreis ist gesetzlich definiert als Durchschnittserlös der Versorgungsunternehmen je kWh Strom. Berechnet wird der Grenzpreis aus Stromlieferungen an Sondervertragskunden. Gemäß der Konzessionsabgaben-Verordnung dient der Grenzpreis den Energieversorgern als Grundlage zur Berechnung der Konzessionsabgaben.

Das sind Entgelte, die die Energieversorger den Gemeinden für das Recht zahlen müssen, die Letztverbraucher mit Strom zu versorgen und öffentliche Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen nutzen zu dürfen.

Der Grenzpreis bei der Abgabe an alle Letztverbraucher belief sich im Jahr 2013 auf 16,01 Cent je kWh. Das war ein Plus von 8,6 Prozent gegenüber dem Grenzpreis von 2012. Bei der Abgabe an Haushaltskunden erlösten die Versorgungsunternehmen 2013 im Durchschnitt 23,19 Cent je kWh, also 10,9 Prozent mehr als 2012.

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