Rekommunalisierung: Stromnetz Hamburg erhält Konzession
Der Senat der Hansestadt Hamburg hat dem Abschluss eines Konzessionsvertrages mit der Stromnetz Hamburg GmbH zugestimmt. Mit dem Abschluss des Konzessionsvertrages und der Kooperationsvereinbarung ist die letzte Hürde für eine vollständige Umsetzung des Volksentscheides zur Rekommunalisierung der Energienetze in Hamburg im Strombereich erfolgreich genommen worden.
Der Vertrag hat eine Laufzeit von 20 Jahren und wird durch eine Kooperations-vereinbarung flankiert, in der die Stadt und die Stromnetz Hamburg GmbH ihre Grundsätze für den Stromnetzbetrieb niedergelegt haben.
Ziel der Kooperationsvereinbarung zwischen dem Senat und der Stromnetz Hamburg GmbH ist die Umsetzung einer „sicheren, preisgünstigen, verbraucherfreundlichen, effizienten und umweltgerechten Energieversorgung der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen in Hamburg“. Diese Ziele sollen durch energiepolitische Maßnahmen und Projekte umgesetzt werden.
Der Entscheidung für die Stromnetz Hamburg GmbH ging ein wettbewerbliches Verfahren nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vorausgegangen. Durchgeführt wurde dieses Verfahren von der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt.
Zunächst wurde die Neuvergabe der Konzession im Dezember 2012 europaweit bekanntgemacht. Nachdem zunächst sechs Unternehmen ihr Interesse bekundet hatten, zogen im Laufe des Verfahrens alle Bewerber außer der Stromnetz Hamburg GmbH ihre Bewerbung zurück. Somit konnte das neue Vertragswerk mit der Stromnetz Hamburg GmbH ausgehandelt werden.
Der Konzessionsvertrag gewährt der Stromnetz Hamburg GmbH das Recht, gegen Zahlung einer sogenannten Konzessionsabgabe die Hamburger Straßen und Wege bzw. deren Untergrund für den Betrieb des Stromnetzes zu nutzen und regelt die Details dieser Wegenutzung.
Darüber hinaus muss die Gemeinde nach § 1 EnWG beim Abschluss von Konzessionsverträgen darauf achten, wie die Stromnetz Hamburg GmbH das Stromnetz betreibt. Zudem muss die Hansestadt Hamburg darauf drängen, dass dies so weit wie möglich sicher, preisgünstig, verbraucherfreundlich, effizient und umweltverträglich geschieht.
Der Vertrag hat eine Laufzeit von 20 Jahren und wird durch eine Kooperations-vereinbarung flankiert, in der die Stadt und die Stromnetz Hamburg GmbH ihre Grundsätze für den Stromnetzbetrieb niedergelegt haben.
Ziel der Kooperationsvereinbarung zwischen dem Senat und der Stromnetz Hamburg GmbH ist die Umsetzung einer „sicheren, preisgünstigen, verbraucherfreundlichen, effizienten und umweltgerechten Energieversorgung der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen in Hamburg“. Diese Ziele sollen durch energiepolitische Maßnahmen und Projekte umgesetzt werden.
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Der Konzessionsvertrag gewährt der Stromnetz Hamburg GmbH das Recht, gegen Zahlung einer sogenannten Konzessionsabgabe die Hamburger Straßen und Wege bzw. deren Untergrund für den Betrieb des Stromnetzes zu nutzen und regelt die Details dieser Wegenutzung.
Darüber hinaus muss die Gemeinde nach § 1 EnWG beim Abschluss von Konzessionsverträgen darauf achten, wie die Stromnetz Hamburg GmbH das Stromnetz betreibt. Zudem muss die Hansestadt Hamburg darauf drängen, dass dies so weit wie möglich sicher, preisgünstig, verbraucherfreundlich, effizient und umweltverträglich geschieht.