Bundesnetzagentur verhängt Zwangsgeld für Care-Energy

24.12.2014 von



Die Bundesnetzagentur hat gegen Care-Energy Energiedienstleistungs GmbH & Co. KG ein Zwangsgeld in Höhe von 400.000 Euro wegen Nichtvorlage der Anzeige der Energiebelieferung verhängt.


Die Bundesnetzagentur hat Care-Energy mit Beschluss vom 12. November 2014 dazu verpflichtet, die Tätigkeit der Belieferung von Haushaltskunden anzuzeigen. Care Energy hat daraufhin am 3. Dezember 2014 die Belieferung der Bundesnetzagentur angezeigt, doch diese Anzeige genügte nicht den gesetzlichen Anforderungen.

Gegen Care-Energy wurde von der Bundesnetzagentur nun ein Zwangsgeld in Höhe von 400.000 Euro festgesetzt. Gleichzeitig hat die Bundesnetzagentur ein Zwangsgeld in Höhe von 800.000 Euro für den Fall angedroht, dass Care-Energy den Verpflichtungen nicht bis spätestens 23. Januar 2015 nachkommt.

Der Inhaber und Geschäftsführer der Care-Energy Martin Richard Kristek äusserte sich dazu folgend: „Selbstverständlich wird gegen diesen Beschluss Einspruch erhoben. Der Umstand wie hier mit uns als Energiedienstleister umgegangen wird, zeigt einmal mehr, dass es der Bundesnetzagentur nicht darum geht, für den Verbraucher tätig zu sein. Vielmehr wird der Verbraucher vorgeschoben, um Unternehmen welche unliebsam für die Branche arbeiten vom Markt zu verdrängen (…)."

Neben den gegen die Bundesnetzagentur laufenden Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln beauftragte Care-Energy heute die prozessbevollmächtigte Rechtsanwaltskanzlei, gegen die verantwortlichen Beamten, als auch den Präsidenten der Bundesnetzagentur eine strafrechtliche Prüfung einzuleiten.

Des weiteren wird auch eine offizielle Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die verantwortlichen Beamten und den Präsidenten der Bundesnetzagentur beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie von Care-Energy eingereicht.

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