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Energieeffizienz: Was ändert sich alles 2015 für uns?

09.01.2015 von


Energieeffizenz

Das Jahr 2015 bringt einige neue Energieeffizienz-Vorgaben für Produkte und Dienstleistungen, die Einfluss auf den Energieverbrauch haben. Von Kaffeemaschinen und Backöfen bis zu Heizkesseln muss die Energieeffizienz gekennzeichnet werden.

Energieeffizienz für Haushalts- und Bürogeräte: Neue Ökodesign-Anforderungen werden Pflicht

Kaffeemaschinen, die neu in den Handel kommen, müssen seit 1. Januar mit einem Mechanismus ausgestattet sein, der das Warmhalten des Kaffees spätestens nach 40 Minuten automatisch beendet. Bei Haushalts- und Bürogeräten, die sich sowohl mit als auch ohne Kabel mit anderen Geräten vernetzen lassen, muss die drahtlose Netzwerkverbindung deaktiviert werden können. Das betrifft zum Beispiel Drucker, Router, Modems oder TV-Geräte.

Energieeffizienz für Heizungen und Warmwasserbereiter:  Neues EU-Label wird Pflicht

Ab 26. September 2015 gilt das EU-Label inklusive Mindestanforderungen an die Energieeffizienz auch für Heizungen und Warmwasserbereiter. Das Label ist für neue Geräte bis 70 Kilowatt Wärmeleistung verpflichtend - und damit für alle üblichen Heizungen in Ein- und Zweifamilienhäusern. Die Regelung betrifft nur Hauseigentümer, die sich ein neues Gerät anschaffen.

Energieeffizienz für Immobilien: Energieausweis in Anzeigen wird Pflicht

Ein Bußgeld riskiert, wer ab 1. Mai 2015 in einer Immobilienanzeige für Wohngebäude keine Pflichtangaben zur Energieeffizienz macht. In der Immobilienanzeige müssen das Baujahr des Hauses, der Energieträger der Heizung, der Endenergieverbrauch oder -bedarf aus dem Energieausweis und die Art des Ausweises dargestellt sein.