Ausschreibungspflicht bedroht Bürgerenergie
Die Bundesregierung will Förderungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen für die Bürgerenergie nur noch über Ausschreibungen ermitteln und vergeben. Das geht aus einem jetzt bekannt gewordenen Verordnungsentwurf hervor, der noch im Januar 2015 vom Bundeskabinett beschlossen werden soll.
"Wir befürchten, dass insbesondere in der jetzt gewählten Form der Ausschreibung die Bürgerenergie ins Aus gerät", so Keiffenheim. Denn viele lokale Bürgergesellschaften und kleinere Genossenschaften - die in der Vergangenheit das Gros der Investitionen in erneuerbare Energien hierzulande geleistet haben - können künftig die finanziellen Risiken und Kosten nicht aufbringen, um sich an teuren und aufwändigen Ausschreibungsprozessen zu beteiligen. Seitens der Bürgerenergie vorgeschlagene Verbesserungen des Ausschreibungsdesigns, welche die Nachteile des Verfahrens für kleinere Akteure zumindest abgemildert hätten, wurden in der Kabinettsvorlage nicht berücksichtigt.
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