Ausschreibungspflicht bedroht Bürgerenergie
Die Bundesregierung will Förderungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen für die Bürgerenergie nur noch über Ausschreibungen ermitteln und vergeben. Das geht aus einem jetzt bekannt gewordenen Verordnungsentwurf hervor, der noch im Januar 2015 vom Bundeskabinett beschlossen werden soll.
Greenpeace bewertet das als Schlag gegen die Bürgerenergie: "Wir lehnen Ausschreibungen ab, denn sie eignen sich grundsätzlich nicht, um die erneuerbaren Energien kostengünstig und mit breiter Beteiligung ausbauen. Das zeigen Erfahrungen in Frankreich oder den Niederlanden, wo die Kosten anders als erhofft nicht sanken und Ausbauziele am Ende nicht erreicht wurden", sagt Marcel Keiffenheim. Er ist Leiter Politik und Kommunikation bei Greenpeace Energy und Ausschreibungs-Experte beim Bündnis Bürgerenergie (BBEn). Das Bündnis setzt sich für eine möglichst breite Beteiligung der Bevölkerung an der Energiewende ein in Form der Bürgerenergie.
"Wir befürchten, dass insbesondere in der jetzt gewählten Form der Ausschreibung die Bürgerenergie ins Aus gerät", so Keiffenheim. Denn viele lokale Bürgergesellschaften und kleinere Genossenschaften - die in der Vergangenheit das Gros der Investitionen in erneuerbare Energien hierzulande geleistet haben - können künftig die finanziellen Risiken und Kosten nicht aufbringen, um sich an teuren und aufwändigen Ausschreibungsprozessen zu beteiligen. Seitens der Bürgerenergie vorgeschlagene Verbesserungen des Ausschreibungsdesigns, welche die Nachteile des Verfahrens für kleinere Akteure zumindest abgemildert hätten, wurden in der Kabinettsvorlage nicht berücksichtigt.
Dabei hatten Union und SPD noch im Koalitionsvertrag versprochen, diese Akteure der Energiewende wie die Bürgerenergie durch die EEG-Reform zu schützen. Die Ausschreibung bei Photovoltaik-Freiflächen gilt als "Pilot-Modell" für weitere Ausschreibungsverfahren. Als nächstes will die Bundesregierung die Vergütungen für neue Windkraftanlagen an Land per Ausschreibung vergeben. Die übrigen erneuerbaren Energien sollen folgen.
"Wir befürchten, dass insbesondere in der jetzt gewählten Form der Ausschreibung die Bürgerenergie ins Aus gerät", so Keiffenheim. Denn viele lokale Bürgergesellschaften und kleinere Genossenschaften - die in der Vergangenheit das Gros der Investitionen in erneuerbare Energien hierzulande geleistet haben - können künftig die finanziellen Risiken und Kosten nicht aufbringen, um sich an teuren und aufwändigen Ausschreibungsprozessen zu beteiligen. Seitens der Bürgerenergie vorgeschlagene Verbesserungen des Ausschreibungsdesigns, welche die Nachteile des Verfahrens für kleinere Akteure zumindest abgemildert hätten, wurden in der Kabinettsvorlage nicht berücksichtigt.
Vielleicht interessiert Sie auch: