VEAG erneut zur Stromdurchleitung verurteilt
Der ostdeutsche Stromversorger Vereinigte Energiewerke AG (VEAG) ist erneut zur Durchleitung von Strom verurteilt worden. Das Urteil sprach das Landgericht Berlin aus und folgte damit entsprechenden Klagen der österreichischen Verbund AG aus Wien und der Leipziger Kom-Strom AG. Beide wollen die Stadtwerke Leipzig mit Stromversorgen. Das jetzige Urteil ist das zweite bei ingesamt vier beim Berliner Landgericht eingereichten Klagen gegen die VEAG. Diese verweigerte bisher die Durchleitung von Strom in ihrem Netzgebiet und begründete das mit der Braunkohleschutzklausel.