VEAG legt gegen Durchleitungsurteile Berufung ein
Der Stromversorger VEAG will gegen die am 25. Juli ergangenen Urteile des Landgerichts Berlin Berufung einlegen. In mehreren Urteilen wurde die VEAG zur Durchleitung von Strom durch Ihre Netze verpflichtet. Bei der Berufung will sich die VEAG auf die Braunkohleschutzklausel beziehen. Diese besitze "auch weiterhin lebenswichtige Bedeutung für den ostedeutschen Braunkohlestandort". Eine Durchleitung von Strom nach Ostdeutschland hätte "existenzbedrohende Wirkung". Die Veag habe ihre Strompreise seit 1998 auf sechs Pfennig halbiert und könne vor diesem Hintergrund keine Absatzverluste mehr verkraften.
Das Unternehmen appellierte an den Gesetzgeber, die Schutzklausel nachzubessern, falls die vom Landgericht gefällten Urteile vor den Obergerichten "wider Erwarten" Bestand hätten. Am Vortage hatte das Landesgericht der Durchleitungsklage der Österreichischen Elektrizitätswirtschaft AG Verbund, Wien, sowie der KOM-Strom AG stattgegegben, die die Stadtwerke Leipzig mit Strom beliefern wollen. Die Entscheidung über die Durchleitungsklage der Deutschen Tractebel wurde auf den 2. August vertagt.
Das Unternehmen appellierte an den Gesetzgeber, die Schutzklausel nachzubessern, falls die vom Landgericht gefällten Urteile vor den Obergerichten "wider Erwarten" Bestand hätten. Am Vortage hatte das Landesgericht der Durchleitungsklage der Österreichischen Elektrizitätswirtschaft AG Verbund, Wien, sowie der KOM-Strom AG stattgegegben, die die Stadtwerke Leipzig mit Strom beliefern wollen. Die Entscheidung über die Durchleitungsklage der Deutschen Tractebel wurde auf den 2. August vertagt.