Stw. Chemnitz müssen Fortum Strom durchleiten
Die Stadtwerke Chemnitz müssen sich einer einstweiligen Verfügung beugen und Strom der Fortum Energie GmbH durch ihre Netzte leiten. Die einstweilige Verfügung soll sofort in Kraft treten. Bisher hatten die Stadtwerke die Durchleitung mit der Begründung verweigert, das die Regelungen der Verbändevereinbarung II jedem Netzbetreiber die Möglichkeit einräume, „den Zeitpunkt der Umsetzung der darin enthaltenen Regelungen innerhalb eines halben Jahres nach Inkrafttreten frei zu wählen, so dass Durchleitungsbegehren aus formellen Gründen zurückgewiesen werden könnten“.