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Übernahme der Bewag durch HEW vorerst gestoppt
Die Streitigkeiten über die Übernahme der Aktienmehrheit an der Bewag durch den Stromanbieter Hamburgische Electrizitätswerke (HEW) spitzt sich immer weiter zu. Jetzt gab das Berliner Landgericht einem Antrag des Berliner Finanzsenators Peter Kurth (CDU) statt und erließ eine einstweilige Verfügung gegen den Düsseldorfer Energiekonzern Eon. Demnach darf Eon die vom Land Berlin 1997 erworbenen Aktien "nicht ohne Zustimmung des Landes" veräußern, teilte Kurth am Montag mit. Am Mittwoch will er sich mit dem HEW-Vorstandschef Manfred Timm treffen, um über die geplante Übernahme der Bewag-Anteile zu verhandeln.
Der neue Energieriese Eon hielt mit den Anteilen der früheren Veba-Tochter PreussenElektra und der Viag bislang 49% des Bewag-Kapitals und zählt zu den Anteilseignern der HEW. Ende der vergangenen Woche hatte Eon sein Aktienpaket überraschend an die HEW verkauft. Das Geschäft kam nicht nur für den Berliner Senat, sondern auch für den US-Konzern Southern Energy völlig unerwartet. Southern Energy hält seit der Privatisierung der Bewag 26% der Aktien und wollte die Eon-Anteile ebenfalls erwerben. Dieses Angebot war aber laut Eon nicht "wettbewerbsfähig" gewesen.
Die HEW geht aber immer noch davon aus, dass der Konflikt zu lösen ist und das die Vorbehalte des Berliner Senats ausgeräumt werden können. Nach wie vor sei es das erklärte Ziel der HEW, die "Bewag und Berlin zu stärken". Der Senat zeigt sich jedoch fest entschlossen einer Übernahme der Bewag-Anteile nur dann zuzustimmen, wenn der Privatisierungsvertrag von 1997 eingehalten wird. Nach wie vor gebe es mehr Fragen als Antworten für den Senat. Dies betreffe die Wettbewerbsfähigkeit der Bewag, die Stromproduktion in Berlin und den Erhalt der Arbeitsplätze. Der Senat verlangt dazu von der HEW verbindliche Äußerungen.
Trotz des Senatsantrags auf einstweilige Verfügung will der Bewag-Anteilseigner Southern Energy nicht auf eigene Schritte verzichten. "Wir werden alles tun, um unsere Rechtsposition zu verteidigen", sagte ein Sprecher. Derzeit würden mögliche rechtliche Schritte und Erfolgsaussichten geprüft. Southern Energy vertritt die Ansicht, dass nach dem Konsortialvertrag die Bewag-Anteile nur dann verkauft werden dürfen, wenn Southern einem solchen Geschäft zustimmt. Eon bestreitet dies. Es gebe auch kein Vorkaufsrecht für den amerikanischen Anteilseigner Southern.
Southern Energy will mit der Bewag den ostdeutschen Versorger Veag erwerben und ein neues Energie-Unternehmen bilden. Die HEW dagegen möchten mit der Bewag die ostdeutschen Firmen Veag und Laubag übernehmen und einen Konzern schmieden.
Der neue Energieriese Eon hielt mit den Anteilen der früheren Veba-Tochter PreussenElektra und der Viag bislang 49% des Bewag-Kapitals und zählt zu den Anteilseignern der HEW. Ende der vergangenen Woche hatte Eon sein Aktienpaket überraschend an die HEW verkauft. Das Geschäft kam nicht nur für den Berliner Senat, sondern auch für den US-Konzern Southern Energy völlig unerwartet. Southern Energy hält seit der Privatisierung der Bewag 26% der Aktien und wollte die Eon-Anteile ebenfalls erwerben. Dieses Angebot war aber laut Eon nicht "wettbewerbsfähig" gewesen.
Die HEW geht aber immer noch davon aus, dass der Konflikt zu lösen ist und das die Vorbehalte des Berliner Senats ausgeräumt werden können. Nach wie vor sei es das erklärte Ziel der HEW, die "Bewag und Berlin zu stärken". Der Senat zeigt sich jedoch fest entschlossen einer Übernahme der Bewag-Anteile nur dann zuzustimmen, wenn der Privatisierungsvertrag von 1997 eingehalten wird. Nach wie vor gebe es mehr Fragen als Antworten für den Senat. Dies betreffe die Wettbewerbsfähigkeit der Bewag, die Stromproduktion in Berlin und den Erhalt der Arbeitsplätze. Der Senat verlangt dazu von der HEW verbindliche Äußerungen.
Trotz des Senatsantrags auf einstweilige Verfügung will der Bewag-Anteilseigner Southern Energy nicht auf eigene Schritte verzichten. "Wir werden alles tun, um unsere Rechtsposition zu verteidigen", sagte ein Sprecher. Derzeit würden mögliche rechtliche Schritte und Erfolgsaussichten geprüft. Southern Energy vertritt die Ansicht, dass nach dem Konsortialvertrag die Bewag-Anteile nur dann verkauft werden dürfen, wenn Southern einem solchen Geschäft zustimmt. Eon bestreitet dies. Es gebe auch kein Vorkaufsrecht für den amerikanischen Anteilseigner Southern.
Southern Energy will mit der Bewag den ostdeutschen Versorger Veag erwerben und ein neues Energie-Unternehmen bilden. Die HEW dagegen möchten mit der Bewag die ostdeutschen Firmen Veag und Laubag übernehmen und einen Konzern schmieden.