Stromkosten: Hartz-IV-Regelsätze zu niedrig
Eine heute veröffentlichte Studie gibt an, dass die Hartz-IV-Regelsätze zu niedrig bemessen sind, um die anfallenden Stromkosten zu bezahlen. Nach Berechnungen des Paritätischen Wohlfahrtsverbands reiche die Unterdeckung im Regelsatz bezüglich der Stromkosten je nach Haushaltsgröße nur bis zu 300 Euro pro Jahr. Der Verband fordert, die Stromkosten für Hartz-IV-Bezieher künftig nicht mehr im Regelsatz zu pauschalieren, sondern wie die Wohn- und Heizkosten direkt und in voller Höhe zu übernehmen.
Der Verband macht darauf aufmerksam, dass die Stromkosten seit 2005 stark gestiegen seien. Nicht nur Hartz-IV-Bezieher, sondern auch Haushalte knapp über der Hartz-IV-Schwelle sehen sich kaum noch in der Lage, ihre Energiekosten zu zahlen. Der Verband weist daraufhin, dass rund 345.000 Haushalten im Jahr der Strom abgestellt werde, weil sie ihreStromkosten nicht bezahlen können. Selbst das Bundes-verfassungsgericht mahnte im letzten Sommer hier eine zeitnahe Lösung an.
Reform für Heiz- und Stromkosten
Neben der Übernahme der Stromkosten in Hartz IV spricht sich der Verband auch für eine Reform des Wohngeldes aus. Dringend erforderlich sei hier die Einführung einer Energiekostenkomponente. Bisher fielen bei der Berechnung des Wohngeldes Heiz- und Stromkosten unter den Tisch, was hunderttausende einkommensschwache Haushalte knapp über der Hartz-IV-Schwelle regelmäßig in Not bringe.