ElektroG: Kritik am neuen Elektro- und Elektronikgerätegesetz

22.02.2015 von



Am kommenden Montag (23.2.2015) beginnt die parlamentarische Arbeit zur Verabschiedung des neuen ElektroG. Nach Einschätzung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ist der aktuelle Entwurf für das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) nicht geeignet, um einen nachhaltigen Umgang mit den immer weiter ansteigenden Mengen von Elektroaltgeräten sicherzustellen.

Die Umwelt- und Verbraucher-schutzorganisation kritisiert, dass der Regelungsentwurf zum neuen ElektroG nicht zu einer signifikanten Erhöhung der Sammelmengen und der Wiederverwendung von Elektroaltgeräten führen werde. Sie fordert das zuständige Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) auf, das neue ElektroG dringend nachzubessern, bevor es in die Abstimmung in den Bundestag geht.

Die im Entwurf des ElektroG festgelegten Recyclingziele wurden vollständig aus der europäischen Richtlinie 2012/19/EU übernommen. Diese bilden den kleinsten gemeinsamen Nenner aller EU-Mitgliedstaaten und bieten für Deutschland keinen Anreiz für eine Steigerung des Recycling. Die deutschen Recyclingquoten für Elektroaltgeräte sind in der Praxis bereits jetzt höher als die vorgegebenen Quoten aus Brüssel bzw. dem neuen ElektroG. Er verweist darauf, dass die erreichte Recyclingquote für Elektrogeräte in Deutschland bereits 2010 bei durchschnittlich 83 Prozent lag, während die ab August 2015 in der EU bzw. die mit dem neuen ElektroG geplanten Zielwerte zwischen 55 und 85 Prozent vorgibt.

In Deutschland regelt das ElektroG seit 2005 den Umgang mit Elektroaltgeräten. Das Ziel vom ElektroG ist es, Schadstoffe in der Elektronik zu reduzieren, defekte Elektrogeräte einem Recycling zuzuführen und Abfälle durch Wiederverwendung zu vermeiden. 

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Serie (14): Wie funktionierte eigentlich...

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Elektrifizierung, das ist die Entwicklung der Elektrizität von den Anfängen bis zum heutigen Stand der Technik. Aber wie hat das angefangen?
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