Gebäudesanierungen: Geplanter Steuerbonus vom Tisch
„Über eine steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierungen konnte im Koalitionsausschuss keine Einigung erzielt werden“, heißt es in einem Brief von SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann, aus dem die ARD-„Tagesschau“ zitiert. Damit gelten vorerst die bisherigen Regeln zur Steuer-Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen bei Gebäudesanierungen weiter.
Im Dezember hatten sich die Ministerpräsidenten und Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mehrheitlich auf die Förderung von Gebäudesanierungen verständigt. Ziel ist es, das Energiesparen durch den steuerlich begünstigten Austausch von Fenstern und alten Heizkesseln sowie durch eine bessere Dämmung voranzubringen. Merkel hatte erklärt, für sie sei die steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierungen eines der besten Mittel zum Klimaschutz.
Der Kompromiss sah vor, dass Hausbesitzer einen Teil ihrer Kosten für Gebäudesanierungen von der Steuer absetzen können. Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) sperrte sich jedoch zuletzt dagegen, dass im Gegenzug der Handwerkerbonus abgeschmolzen werden sollte.
Es sollten hier nur noch Leistungen oberhalb von 300 Euro von der Steuerschuld abziehbar sein. Der neue Bonus für Gebäudesanierungen sollte Bund und Länder etwa eine Milliarde Euro pro Jahr kosten.