Bundesregierung erhöht Zuschüsse für Solarwärme

12.03.2015 von
Wer Solarwärme nutzen möchte, kann künftig mit deutlich höheren staatlichen Zuschüssen rechnen. Die Fördersätze werden ab April 2015 um bis zu 100 Prozent angehoben. Neben höheren Zuschüssen gibt es künftig auch eine „Abwrackprämie“ für die Entsorgung alter Heizkessel.
 
Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) begrüßt die von der Bundesregierung beschlossenen Verbesserungen in puncto Solarwärme und erwartet nun eine Modernisierungswelle. Der Verband empfiehlt Verbrauchern, ihre Heizung bereits im Frühjahr mit Hilfe von Solarkollektoren zu modernisieren, da der Fördertopf für Erneuerbare Energien 2015 auf unverändert rund 360 Millionen Euro limitiert ist.
 
Die wichtigsten Änderungen im Überblick: Die Mindestförderung für Solarwärme-Anlagen zur Heizungsunterstützung wird von 1.500 auf 2.000 Euro angehoben. Bei größeren Solarwärme-Anlagen mit einer Kollektorfläche von mehr als 14 Quadratmetern winken höhere Zuschüsse, weil die quadratmeterbezogene Förderung von bislang 90 Euro auf 140 Euro je Quadratmeter Kollektorfläche erhöht wurde.
 
Wer die neue Solarwärme-Anlage mit der Modernisierung einer Heizung verbindet, erhält zusätzliche Boni. Förderfähig sind neuerdings zahlreiche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Neuinstallation einer Solarwärme-Anlage, aber auch Schritte zur Optimierung einer bereits in der Vergangenheit geförderten Solarwärme-Anlage. Unter förderfähige Maßnahmen fallen beispielsweise der Austausch von Heizkörpern durch Niedertemperatur-Heizkörper, der Einbau einer hocheffizienten Zirkulationspumpe, notwendige bauliche Maßnahmen am Heiz- und Kesselraum, der Ausbau der Altheizung und deren Entsorgung.
 
Gefördert wird künftig auch die Errichtung einer Solarwärme-Anlage auf Bestandsgebäuden, die ausschließlich der Warmwasserbereitung dient. Die vom Bundesamt für Wirtschaft gewährten Zuschüsse aus dem sogenannten Marktanreiz-Programm (MAP) betragen hier 50 Euro je angefangenem Quadratmeter Kollektorfläche, mindestens aber 500 Euro. Auch die Erweiterung bestehender Warmwasser-Anlagen wird gefördert. Im Neubau ist der Einsatz von EE-Wärme bereits seit 2009 Pflicht. Hier werden nur besonders innovative Anwendungen oder hohe solare Deckungsraten in sogenannten „Sonnenhäusern“ gefördert.
 
Auch Unternehmen und die Wohnungswirtschaft profitiert weiterhin von Marktanreizen. Für Solarwärme-Anlagen, die Prozesswärme unterstützen, winken Zuschüsse von 50 Prozent. Mittelständische Unternehmen erhalten einen Bonus.

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