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BMWi wendet sich vom KWK Ausbauziel ab

07.04.2015 von

KWK
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat den "Vorschlag für die Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung – KWKG 2015“ auf den Internetseiten des BMWi veröffentlicht. Dieser sollte nach Ostern im Rahmen der bereits mehrfach verschobenen Energieklausur mit den Energieexperten der Koalitionsfraktionen behandelt werden.

Dabei wird deutlich, dass sich das BMWi von dem bisherigen KWK Ausbauziel abwendet. Das noch im Koalitionsvertrag bestätigte KWK Ausbauziel in Höhe von 25% der Nettostromerzeugung soll auf 25% der Stromerzeugung aus thermischen Kraftwerken reduziert werden. Damit einhergehen soll eine sehr moderate Ausbauperspektive geschaffen werden.

Teilweise sollen KWK Anlagen nur noch für den KWK Strom, der in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wird, eine KWK Zuschlagszahlung nach dem KWK Gesetz erhalten. Der Bestandsschutz von KWK Anlagen soll für hocheffiziente KWK Anlagen gelten, die mit Gas betrieben werden, der öffentlichen Versorgung zugeordnet werden können und eine elektrische Leistung von mehr als 10 MW aufweisen. Die Förderung von Bestandsanlagen soll in Höhe von 1,2 Cent/kWh in den Jahren 2016 und 2017 erfolgen.



Quelle: BHKW-Infozentrum

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