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Energieausweis: Umsetzung am Immobilienmarkt mangelhaft

28.04.2015 von

Energieausweis

Seit einem Jahr verpflichtet der Energieausweis Vermieter und Verkäufer dazu, potentielle Käufer oder Mieter über den energetischen Zustand eines Gebäudes aufzuklären. Die Mehrheit der Immobilienanbieter jedoch missachtet diese Informationspflicht durch den Energieausweis nach wie vor. Gleichzeitig finden praktisch keine behördlichen Kontrollen statt. Zu diesem Schluss kommen die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Deutsche Mieterbund (DMB).

Eine Abfrage des Kontrollverhaltens der zuständigen Landesbehörden durch die DUH im Frühjahr 2015 ergab, dass kein Bundesland die Vorlage vom Energieausweis kontrolliert und auch keine anlassunabhängigen Stichprobenkontrollen durchführt. Nur die vier Bundesländer Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen erklärten, dass sie bei ausdrücklichen Bürgerbeschwerden hin tätig werden. Mit Blick auf das Wohnungsgrundrecht wird von Bremen der Standpunkt vertreten, dass ein behördliches Betretungsrecht nur bei konkretem Verdacht einer Rechtsverletzung bestehe.

75 Prozent der Anbieter haben Energieausweis nicht vorgelegt

Nach einer Stichprobe der DMB-Mietervereine Berlin, München, Hannover und Stuttgart haben 75 Prozent der Anbieter bei Wohnungsbesichtigungen den DMB-Testpersonen den Energieausweis nicht wie gesetzlich vorgeschrieben unaufgefordert vorgelegt. Erst auf Nachfrage legte ein Viertel der Vermieter bzw. Makler einen Energieausweis vor. Insgesamt machten 50 Prozent der Vermieter selbst auf Nachfrage keine Angaben zur Energieeffizienz der Wohnobjekte.

Die Ergebnisse der Wohnungsbesichtigungen durch den Deutschen Mieterbund, das Ergebnis der bundesweiten Auswertung von Immobilienangeboten durch die DUH sowie das Hintergrundpapier "Regelungs- und Vollzugsdefizite zum Energieausweis in der EnEV" finden Sie unter http://l.duh.de/p270415#download.

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