Neuerungen zum Ausstieg aus dem deutschen Steinkohlenbergbau

30.04.2015 von



Der Tarifvertrag zur Gestaltung sozialverträglicher Personalmaßnahmen anlässlich der Beendigung vom deutschen Steinkohlenbergbau zum 31. Dezember 2018 wurde mit Wirkung zum 30. April 2015 aufgehoben, da die wesentlichen Ziele bereits erreicht wurden. Rund 2.300 Beschäftigten konnte auf Basis dieses Tarifvertrages eine neue berufliche Perspektive eröffnet werden. Der sozialverträgliche Anpassungsprozess wird weiterhin fortgesetzt.

Seit den 1960er Jahren sind die Kosten im deutschen Steinkohlenbergbau höher als der Weltmarktpreis. Um dem entgegen zu wirken, beschlossen die Landesregierung in NRW und die Bundesregierung, den deutschen Steinkohlenbergbau zu subventionieren. Diese Subventionen für den deutschen Steinkohlenbergbau laufen bis 2018. Nach dem Willen der EU sollten die Milliardensubventionen für den deutschen Steinkohlenbergbau eigentlich schon 2014 auslaufen. Brüssel lenkte jedoch im vergangenen Jahr ein, nachdem Deutschland die Streichung der Revisionsklausel zugesagt hatte und der Ausstieg aus dem deutschen Steinkohlenbergbau zum Jahr 2018 damit unumkehrbar wird.

Des Weiteren wurde der Anspruch auf den so genannten Hausbrand für aktive und ehemalige Bergleute im deutschen Steinkohlenbergbau tarifvertraglich neu geregelt: Die Förderung für den deutschen Steinkohlenbergbau läuft Ende 2018 aus. Lieferungen von Deputatkohle können daher nach 2018 nicht mehr stattfinden. Lieferungen in Form von Kohle sind bis Ende 2018 abgesichert, ab 1. Januar 2019 werden sie in monetäre Energiebeihilfe umgewandelt. Anspruchsberechtigte Rentner und Witwen erhalten eine Abfindung. Anspruchsberechtigte aktive Bergleute und Vorruheständler behalten ihre bisherigen Ansprüche bis zum Eintritt in die Regelaltersrente. Im Folgejahr des Renteneintritts werden diese Ansprüche abgefunden.

Darauf haben sich die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) und der Gesamtverband Steinkohle e. V. (GVSt) am Mittwoch in Herne geeinigt.

 

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