Klage gegen chinesische Solarimporte

01.05.2015 von



Zollumgehung in Höhe von mehreren hundert Millionen werfen europäische Unternehmen der chinesischen Solarindustrie vor. Dabei werden die Solarmodule und Zellen zunächst von China in Drittländer verschifft, um von dort in die EU eingeführt zu werden, berichtet die europäische Industrieinitiative EU ProSun.

Als Reaktion darauf liegt der EU-Kommission jetzt eine Anti-Umgehungsklage gegen Solarimporte aus Taiwan und Malaysia vor. Folge können Anti-Dumpingzölle auf alle Solarimporte aus diesen Ländern sein, wenn der Importeur nicht eindeutig nachweisen kann, dass das Modul und die verwendete Solarzelle der Solarimporte dort hergestellt worden sind.

Allerdings sei die Umgehung nicht das einzige Mittel chinesischer Unternehmen, den europäischen Zoll zu betrügen. So hat die EU Ende 2013 mit China einen Mindestpreis für Solarimporte vereinbart. Wer sich an den Mindestpreis für Solarimporte hält, braucht keinen Zoll zu entrichten. Allerdings wird der Preis für Solarimporte oft nur auf dem Papier eingehalten. Stattdessen werden anschließend Zahlungen wieder rückerstattet, um so den Mindestpreis zu unterschreiten und Wettbewerber mit den Solarimporten auszustechen. Die EU-Kommission plant nun, drei der größten chinesischen Hersteller aus der Mindestpreisregelung auszuschließen. Dies würde unmittelbar zu einer Zollpflicht für Einfuhren ihrer Solarimporte führen.

Die Zollmaßnahmen der EU gegen gedumpte Solarimporte aus China gelten zunächst bis Ende des Jahres. Wie die Kommission am Samstag mitteilte, können die Maßnahmen gegen Solarimporte aber verlängert werden. EU ProSun hat jetzt angekündigt, eine entsprechende Verlängerung fristgerecht zu beantragen.

 

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