Prokon: Insolvenzverfahren geht auf die Zielgerade
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Prokon Regenerative Energien GmbH geht auf die Zielgerade. Der Insolvenzverwalter Dr. Dietmar Penzlin wird kurzfristig zwei Insolvenzpläne für die Zukunft von Prokon beim zuständigen Insolvenzgericht einreichen, zwischen denen die Gläubiger auf einer Gläubigerversammlung Anfang Juli dieses Jahres wählen können.
Die erste Variante ("Genussrechtsinhaber-Insolvenzplan") sieht die Umwandlung von Prokon in eine Genossenschaft vor. Das setzt voraus, dass sich eine ausreichende Zahl an Genussrechtsinhabern bereit erklärt, einen Teil ihrer werthaltigen Forderungen in Mitgliedschaftsrechte zu wandeln und sich somit als Mitglied einer Genossenschaft unternehmerisch an Prokon zu beteiligen. Insofern kommt es bei dieser Variante maßgeblich darauf an, ob mit den Erklärungen der Genussrechtsinhaber die Eigenkapitalquote erreicht wird, die vom zuständigen Genossenschaftsverband als erforderlich für Prokon angesehen wird
Die zweite Variante bedeutet die Veräußerung aller Anteile von Prokon an einen Investor ("Investoren-Insolvenzplan"). In diesem Fall werden sämtliche Gläubiger - und damit auch alle Genussrechtsinhaber - bereits im ersten Schritt eine Barzahlung erhalten. Eine Anleihe wird in dieser Variante nicht begeben werden. Die oben beschriebene Abgeltungskomponente wird bei dieser Variante an sämtliche Gläubiger nach Realisierung ausgezahlt werden.
Gläubigerversammluung entscheidet im Juli über die Zukunft von Prokon
Der Insolvenzverwalter hatte Ende 2014 gemeinsam mit dem Bankhaus M.M. Warburg & CO einen strukturierten Bieterprozess für Prokon gestartet. Der Gläubigerausschuss hat aus den teilnehmenden Bietern heute das Angebot der EnBW Windkraft Beteiligungsgesellschaft mbH ausgewählt.
Die Gläubigerversammlung wird Anfang Juli in der Hamburger Messe darüber zu entscheiden haben, welche der beiden Insolvenzplanvarianten für Prokon umgesetzt werden soll. Nach der Gläubigerversammlung soll das Insolvenzverfahren von Prokon rasch aufgehoben werden, damit das zwischenzeitlich vollständig stabilisierte Unternehmen mit seinen drei Kerngeschäftsfeldern - Betriebsführung von Bestandswindparks, Projektierung künftiger Windparks und Endkundenstromversorgung - wieder frei am Markt tätig werden kann.