Regionale Aufteilung für den Ausbau der Windenergie

26.05.2015 von


Die Bundesländer Hessen, Saarland, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Baden Württemberg und Thüringen setzen sich gemeinsam für einen besseren Ausbau der Windenergie ein, wie IWR berichtet. Um den Ausbau der Windenergie zu verbessern, soll Deutschland in zwei Windregionen aufgeteilt werden, in denen ein Mindestausbau garantiert wird.
 
Die Rentabilität beim Ausbau der Windenergie ist ganz entscheidend von geographischen Bedingungen abhängig. Da ab 2017 die Förderhöhe für den Ausbau der Windenergie im freien Wettbewerb ermittelt werden soll, wollen die zuständigen Minister der Binnenbundesländer ein gemeinsames Positionspapier verfassen. Das Ziel soll der ausgewogene Ausbau der Winderenergie in ganz Deutschland sein.
 
Um die Wettbewerbsnachteile für windschwache Standorte beim Ausbau der Windenergie auszugleichen, soll die EEG Umlage mit einem regionalen Faktor modifiziert werden. Ein Lösungansatz ist, dass man die Grundvergütung im EEG senkt und windstarken Standorten die Anfangsvergütung für eingespeisten Strom über eine kürzere Dauer als bisher zu bezahlen. Auf diese Weise hätten windschwächere Standorte höhere Chancen beim Bietprozess, während windstärkere Standorte beim Ausbau der Windenergie bessere Chancen auf die Vermarktung des Stroms haben würden.  
 
Weiterhin soll beim Ausbau der Windenergie Deutschland in zwei Regionen geteilt werden eine nördliche und eine südliche. Für jede Region soll mindestens 40 Prozent der Zuschläge reserviert sein, damit ein ausgeglichener Ausbau der Windenergie sichergestellt wird. Die restlichen 20 Prozent sollen im freien Wettbewerb vergeben werden.
 
Mit ihren Vorschlägen gehen die sechs Länder jetzt in die anstehenden Diskussionen auf Bundesebene um die künftigen Ausschreibungsbedingungen für die Vergütung von Windstrom im EEG, das in den kommenden Monaten novelliert werden soll.

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