EuGH: Brennelementesteuer ist zulässig

06.06.2015 von


Der Europäische Gerichtshof billigt die Brennelementesteuer. Damit sind deutschen AKW-Betreiber mit ihrer Klage vor dem höchsten europäischen Gericht gescheitert. 2011 hatten E.ON, RWE und EnBW gegen die Brennelementesteuer geklagt.

Auf fünf Milliarden Euro haben die großen AKW Betreiber E.ON, RWE und EnBW gehofft. Seit 2011 mussten sie die Brennelementesteuer zahlen. Die Brennelementesteuer wird für den Verbrauch von Kernbrennstoff erhoben. Die Brennelementesteuer bezieht sich auf die Masse des Kernbrennstoffs, der entsteht wenn ein Brennelement oder einzelne Brennstäbe in einen Kernreaktor erstmals eingesetzt werden. Die Brennelementesteuer
für ein Gramm Kernbrennstoff beträgt 145 Euro.

Uneinigkeit über Brennelementesteuer

Die Steuer ist stark umstritten und wurde bereits vom Finanzgericht Hamburg für unzulässig erklärt. Daraufhin schalteten sich das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof ein. Doch für den Europäischen Gerichtshof gibt es keinerlei Bedenken. Für den EuGH handelt sich beim Kernbrennstoff um keine Energieerzeugnisse, die wiederum nur mit der Umsatzsteuer besteuert werden dürften.

Doch der Konflikt um die Brennelementesteuer ist noch nicht vom Tisch, denn das Verfahren am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe läuft noch. Dort soll es in der zweiten Jahreshälfte zu einem Urteil kommen. Eventuell könnte dann die Brennelementesteuer doch noch gekippt werden.

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