LichtBlick gewinnt Rechtsstreit gegen EWE
Immer mehr Menschen in Deutschland erzeugen und speichern ihren eigenen Strom. Mit Konzepten wie SchwarmEnergie von LichtBlick werden Haus-Kraftwerke mit den Energiemärkten vernetzt und können zum Beispiel die Stromnetze stabilisieren. Für den Markterfolg von LichtBlickt spielt die kostengünstige und intelligente Messung der Stromflüsse eine Schlüsselrolle.
Der Bundesgerichtshof hat jetzt in einem wegweisenden Urteil zum Einsatz von Stromzählern die dezentrale Energiewende gestärkt. Künftig können Energieanlagen in Haushalten und Unternehmen zum Beispiel Blockheizkraftwerke, Elektroautos oder Solarbatterien preiswerter und einfacher in den Strommarkt eingebunden werden.
Zuvor hatte die Netzgesellschaft des Energiekonzerns EWE versucht, den Anschluss von Blockheizkraftwerken des Typs ZuhauseKraftwerk von LichtBlick in ihrem Netzgebiet zu verhindern. Die Begründung des Konzerns sei gewesen, dass der fernauslesbare Stromzähler, die Schnittstelle des Mini-Kraftwerks zum Stromnetz, sei nicht am sogenannten "zentralen Zählerplatz" und damit an der falschen Stelle installiert.
Bisher werden Stromzähler am zentralen Zählerplatz eingebaut, damit sie vom Netz-Unternehmen vor Ort abgelesen werden können. Um Kosten zu sparen, ließ LichtBlick fernauslesbare Zähler in seine Kraftwerke integrieren, die die Messdaten im 15- Minuten-Takt auswerten und übertragen. EWE Netz bestand jedoch auf der Vor-Ort-Ablesung und zwang LichtBlick, zusätzlich einen weiteren Viertelstundenzähler am zentralen Zählerplatz des Kunden zu installieren. Das ist nach dem BGH-Urteil für LichtBlick nun nicht mehr erforderlich.
in der letzten Woche veröffentlichte der Bundesgerichtshof eine Grundsatzentscheidung (BGH EnVR 45/13) und beendet einen jahrelangen Rechtsstreit zwischen LichtBlick und dem nordwestdeutschen Unternehmen EWE Netz. Dabei war die Rechtsauffassung von LichtBlick bereits 2012 von der Bundesnetzagentur bestätigt worden.