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Photovoltaik-Anlagen: BEE kritisiert Bundesregierung

14.08.2015 von

BEEDes Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) hat die Bundesregierung kritisiert. Deren zweite Ausschreibung für ebenerdige Photovoltaik-Anlagen lasse zahlreiche Fragen offen.

„Vieles deutet darauf hin, dass der Bundesregierung die Quadratur des Kreises nicht gelingen wird: Gleichzeitig sollen die Akteursvielfalt erhalten, die Ausbau-Mengenziele erreicht und die Kosten stabil gehalten werden. Dies erfordert teils gegenläufige Maßnahmen, so dass mit einem längeren Korrekturprozess zu rechnen ist. Die Bundesregierung muss sich die Option erhalten, das Experiment zu beenden, wenn die Nachteile bestehen bleiben“, so Dr. Hermann Falk, Geschäftsführer des Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE).

Grundsätzlich sind die Ausschreibungsmengen nach Meinung des BEE zu niedrig. Selbst der gegenüber der EU verpflichtenden Sektor-übergreifende Erneuerbaren-Endenergieanteil von 18 Prozent werde bis 2020 voraussichtlich nicht erreicht. Im Bereich der Solarstromproduktion plant die Bundesregierung für 2015 einen Ausbau von 2,5 Gigawatt. Dieses Ziel wird nach Einschätzung des BEE und des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW-Solar) wie bereits im Vorjahr jedoch deutlich verfehlt.

BEE: Politik fördert erneuerbare Energien nicht wirklich

„Die Politik muss angesichts dieser Erneuerbaren-Lücke den Ausbau der erneuerbaren Energien beschleunigen. Sie handelt jedoch gegenteilig: Wind, Sonne und Bioenergie erhalten im gesetzlichen Ausbaukorridor keine Luft mehr zum Atmen, wenn auf das Ausschreibungssystem umgestellt wird“, so BEE-Geschäftsführer Falk weiter.

Der Zuschlagswert der zweiten Ausschreibung steht momentan noch nicht fest. Bei der ersten PV-Ausschreibung lagen die Kosten bei durchschnittlich 9,17 Cent pro Kilowattstunde und damit oberhalb der EEG-Vergütung. Während in der ersten Ausschreibungsrunde jeder erfolgreiche Bieter einen Zuschlag zu dem von ihm angebotenen Wert bekommen hat ("pay-as-bid"), galt bei der zweiten Runde  das Einheitspreisverfahren ("uniform pricing"). Der Wert des letzten bezuschlagten Gebots bestimmt dabei den Zuschlagswert aller anderen erfolgreichen Gebote.

„Das Uniform-Pricing-Verfahren birgt das Risiko von Mitnahmeeffekten von kostengünstigeren Anlagen. Die Mengenbegrenzung führt außerdem dazu, dass beim Uniform-Pricing die günstigeren Ackerflächen keinen positiven Einfluss auf die Kosten haben können, da hier die teuerste Anlage den Preis setzt“, kritisiert der BEE in Personen von Falk.