Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende macht Fortschritte
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) bereitet derzeit ein Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende vor. Im Gegensatz zur bisher geplanten Verordnung beugt das Gesetz der weiteren Zersplitterung des Energierechts vor und legt den Grundstein für einen klaren Rahmen der Digitalisierung im Zuge der Energiewende.
Mit dem Gesetz sollen unter anderem die technischen Mindestanforderungen für Datensicherheit und Schutzprofile gemäß der Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik festgeschrieben werden. Auch die Kommunikation von Daten und der Zugriff auf diese sollen geregelt werden. Ein weiterer wesentlicher Schwerpunkt wären Regelungen zum sogenannten Smart-Meter-Rollout dem Einsatz von intelligenten Zählern und Messsystemen in Deutschland.
Andreas Kuhlmann, Vorsitzender der dena-Geschäftsführung: „Nach langen und intensiven Diskussionen ist es nun Zeit für konkrete Regelungen. Dabei trifft die Bundesregierung mit dem geplanten Gesetz eine wichtige Entscheidung. Die Digitalisierung kann einen großen Beitrag leisten, sie ist in gewisser Weise Grundlage für das Gelingen der Energiewende. Diese steht vor Herausforderungen wie etwa der Integration erneuerbarer Energien und der Erschließung von Energieeffizienzpotenzialen. Aber auch die vielfältigen Optionen auf Kundenseite bringen möglicherweise größere Veränderungen mit sich als heute schon absehbar ist. Mit dem geplanten Gesetz entscheidet sich die Bundesregierung, notwendige Rahmenbedingungen hierfür zu schaffen. Es zeigt auch, welche Bedeutung sie der Digitalisierung der Energiewelt beimisst. Für die handelnden Akteure könnte sich daraus erstmals Planungssicherheit und eine realisierbare Perspektive ergeben. Das ist wichtig für die damit verbundenen Investitionen. Um die weitere inhaltliche Ausgestaltung des Gesetzes lohnt es sich, intensiv zu ringen.“