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Kartellamt leitet Verfahren gegen Stromversorger ein
Stromversorger dürfen von ihren Kunden beim Wechsel zu einem anderen Energie-Unternehmen nach Auffassung der bayerischen Staatsregierung keine Gebühren verlangen. Das bayerische Wirtschaftsministerium bezeichnet solche Gebühren als kartellrechtlich unzulässig und schädlich für den Wettbewerb. Deshalb hat die bayerische Landeskartellbehörde jetzt gegen sieben Netzbetreiber ein Verfahren eingeleitet. Die Unternehmen hatten ihren scheidenden Kunden zwischen 50 und 150 Mark berechnet.