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AKW Beznau ist nicht erdbebensicher

26.08.2015 von

AKW Beznau

Das AKW Beznau würde einem schweren Erdbeben nicht standhalten. Die beiden Reaktoren sind nur noch in Betrieb, weil die nukleare Aufsichtsbehörde ENSI die Strahlenschutz-Grenzwerte falsch anwendet. Zusammen mit AnwohnerInnen des AKW leiten Greenpeace ein Rechtsverfahren ein und verlangen die endgültige Ausserbetriebnahme der Anlage.

Die gravierende Sicherheitslücke haben der Trinationale Atomschutzverband TRAS, Greenpeace Schweiz und die Schweizerische Energie-Stiftung SES an einer Medienkonferenz in Bern erläutert. Im Nachgang der Fukushima-Katastrophe 2011 musste die Betreiberin Axpo überprüfen, ob das Atomkraftwerk Beznau einem schweren Erdbeben widerstehen würde. Im Rahmen der durchgeführten Störfallanalyse zeigte sich, dass unzulässige Mengen Radioaktivität freigesetzt würden. Der Ingenieur Markus Kühni, der die fachliche Grundlage für diesen Befund erarbeitet hat, sagt: „Bei einem starken Erdbeben würde die Bevölkerung gefährlichen Strahlendosen ausgesetzt. Dabei ist die Gesetzeslage klar, und Beznau muss unverzüglich außer Betrieb genommen werden.“

Weil aber, laut Greenpeace, das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI die Bestimmungen der Strahlenschutzverordnung systematisch falsch anwendet, liess es im Juli 2012 einen Weiterbtrieb zu. Hätte die Aufsichtsbehörde die korrekten Grenzwerte für seine Beurteilung herangezogen, hätte das AKW Beznau sofort abgeschaltet werden müssen. Nun leiten 15 AnwohnerInnen des AKW, unterstützt von den drei Umweltorganisationen, rechtliche Schritte ein und verlangen, dass das ENSI seinen damaligen Entscheid korrigiert und die richtigen Strahlenschutz-Grenzwerte anwendet. Das würde zur Abschaltung des AKW Beznau führen.

Die Vorarbeiten zur Lancierung des Verfahrens (Expertise und juristische Begutachtung) haben die Organisationen TRAS, Greenpeace und SES finanziert. Zur Unterstützung des Vorhabens wurde der Verein Beznau Verfahren gegründet, damit jede interessierte Person innerhalb und ausserhalb des Kantons Aargau die Rechtsschritte mittragen kann.

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