Energieaudit ab fünften Dezember pflicht
Am 5. Dezember ist es soweit die erste Energieaudit für Unternehmen ist pflicht. Alle Unternehmen, die nicht unter die Defintion „kleine und mittlere Unternehmen fallen, müssen erstmals eine systematische Erfassung und Analyse ihres Energieeinsatzes, -verbrauchs und kosten machen, die sogenannte Energieaudit.
Mit dem Energiedienstleistungsgesetz wurde die Energieaudit verpflichtend eingeführt. Unternehmen müssen sich ab sofort darum kümmern einen Energieberater zu beauftragen, der die Anforderungen des EDL-G erfüllt.
Die Energieaudit Verpflichtung richtet sich nach der Mitarbeiterzahl oder den Jahresumsätzen und –bilanzsumme. Unter gewissen Voraussetzungen gelten aber auch kleinere Unternehmen als Nicht-KMU und sind entsprechend verpflichtet eine Energieaudit durchzuführen. Mit dem kostenfreien KMU-Schnellcheck des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) via www.stromeffizienz.de/KMU-Check können Unternehmen prüfen, ob sie in den nächsten Wochen einen Energieaudit durchführen lassen müssen.
Befreit sind Nicht-KMU von der Pflicht zur Durchführung eines Audits gemäß des EDL-G, wenn sie bis zum Stichtag ein Energiemanagementsystem nach DIN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS eingerichtet oder mit der Einrichtung begonnen haben. Für sie genügt der Nachweis über die Zertifizierung des Systems bis zum 31. Dezember 2016. Hintergrund für die Durchführung der Audits sind die Bemühungen der Europäischen Union, die Energieeffizienz EU-weit um 20 Prozent bis 2020 zu steigern.