Bundesnetzagentur: EEG-Umlage auf stabilem Niveau

15.10.2015 von



Es ist offiziell die EEG-Umlage steigt um circa drei Prozent: Im kommenden Jahr beträgt die Umlage zur Deckung der Kosten der nach dem EEG vergüteten Stromeinspeisung 6,354 Cent/kWh. Die Bundesnetzagentur äußerte sich dazu wie folgt:

„Mit der EEG-Reform 2014 ist es gelungen, die Kostendynamik der vergangenen Jahre zu durchbrechen. Stieg die Umlage zwischen 2012 und 2014 noch von 3,59 Cent/kWh auf 6,24 Cent/kWh deutlich an, hat sie sich seitdem stabilisiert“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur und ergänzt: „Ein weiterer Grund hierfür ist, dass die Letztverbraucher von überschüssigen Umlagebeträgen profitieren, ähnlich wie bei einer Nebenkostenabrechnung am Ende des Jahres.“

Ein entscheidender Grund für die Entwicklung der EEG-Umlage ist die positive Entwicklung auf dem EEG-Konto. Der Kontostand zum Stichtag 30. September beträgt 2,5 Mrd. Euro. Dieser positive Saldo fließt senkend in die Berechnung der EEG-Umlage 2016 ein. Der Zubau von EEG-Anlagen wird sich auch in den kommenden Jahren fortsetzen, dessen Auswirkungen auf die EEG-Umlage konnten durch die EEG-Reform aber gedämpft werden. Der Kontostand hat in diesem Jahr geholfen, die Kosten aus dem weiteren Zubau an EEG-Anlagen, insbesondere von Offshore- und Onshore-Windanlagen, sowie den Rückgang der Strompreise an der Börse weitgehend auszugleichen. Eine wie in der Vergangenheit steil ansteigende EEG-Umlage ist in Zukunft, nach der Bundesnetzagentur, nicht mehr zu erwarten.

Insgesamt prognostizieren die Übertragungsnetzbetreiber für das Jahr 2016 Auszahlungen an die Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen in Höhe von 24,7 Mrd. Euro. Dem stehen prognostizierte Vermarktungserlöse an der Strombörse in Höhe von rund 1,5 Mrd. Euro gegenüber. Die Vermarktungserlöse gehen den Berechnungen zufolge auch im kommenden Jahr zurück. Dies ist auf den weiter gefallenen Börsenpreis zurückzuführen. Die Differenz zwischen prognostizierten Einspeisevergütungen und Vermarktungserlösen bildet den wesentlichen Bestandteil der EEG-Umlage. Je niedriger das Börsenpreisniveau ist, desto größer ist die mit der EEG-Umlage zu finanzierende Differenz zu den im EEGfestgelegten Vergütungssätzen.

Die EEG-Umlage ist ein Bestandteil des Strompreises für Letztverbraucher und wird jährlich zum 15. Oktober für das folgende Kalenderjahr von den Übertragungsnetzbetreibern auf Basis von gutachterlichen Prognosen bekannt gegeben. Die Bundesnetzagentur überwacht deren ordnungsgemäße Ermittlung. Derzeit liegt die Umlage bei 6,17 Cent/kWh und steigt für 2016 um rund 0,18 Cent/kWh an. Zwischen 2012 und 2014 stieg die EEG-Umlage von 3,59 Cent/kWh auf 6,24 Cent/kWh deutlich an. Im Vergleich dazu hat sich die Umlagehöhe seit 2014 stabilisiert.

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