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2016 sinken die Fördersätze für Windenergie an Land und für Biomasse

30.10.2015 von

Zubaugrenze

Die Bundesnetzagentur hat heute bekannt gegeben, dass die anzulegenden Werte für die Förderung von Windenergieanlagen an Land und von Biomasseanlagen zum 1. Januar 2016 gekürzt werden. Grund sei die Überschreitung der Zubaugrenze.

„Der Zubau bei Wind an Land liegt über dem gesetzlich vorgesehenen Zubau. Der Zubau bei Biomasse ist stark gesunken und hat die Zubaugrenze nicht überschritten. Deswegen sinken die Fördersätze für Windenergie an Land um 1,2 Prozent und für Biomasse um die Basisdegression von 0,5 Prozent“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Die Zubauzahlen für Windenergie an Land im Bezugszeitraum liegen mit etwa 3.666 Megawatt oberhalb der gesetzlichen Zubaugrenze von 2.400 bis 2.600 Megawatt. Bei dem Energieträger Biomasse wurde mit einem geringen Zubau von etwa 71 Megawatt die Zubaugrenze von 100 Megawatt nicht überschritten. Die Zubaugrenze für Strom aus Windenergie an Land und Biomasse müssen nach den Regeln des Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) ab 2016 quartalsweise angepasst werden. Entscheidend hierfür ist der Zubau in einem vorangegangenen zwölfmonatigen Bezugszeitraum.

Bewegt sich der Netto-Zubau bei Windenergieanlagen an Land innerhalb des gesetzlichen Korridors, ist eine Absenkung der Vergütungssätze um jeweils 0,4 Prozent pro Quartal vorgesehen. Die Absenkung verstärkt sich, wenn der Zubau den Korridor überschreitet. Eine Unterschreitung der Zubaugrenze führt dagegen dazu, dass die Vergütung weniger stark sinkt, gleich bleibt oder sogar ansteigt. Bei dem Energieträger Biomasse gibt es nur eine jährliche Zubaugrenze ab der die Förderung zusätzlich zu der Basisdegression von 0,5 Prozent gekürzt wird.

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