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Ab 05.12.2015 sind Energieaudits Pflicht!
Aufgrund des neuen Energiedienstleistungsgesetzes vom 22.04.2015 besteht für Nicht-KMU die Pflicht, bis zum 05.12.2015 ein Energieaudit (systematische Inspektion und Analyse des Unternehmens) durchzuführen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle führt Stichproben zur Einhaltung durch – bei Nichtdurchführung drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.
Bis 05.12.2015 die Einführung der Energieaudits beginnen
Eine "Hintertür" bleibt. Wenn Sie für Ihr Unternehmen bis zum 05. Dezember 2015 den Beginn der Einführung des Energiemanagementsystems BAFA-konform bescheinigen lassen und im kommenden Jahr dieses System dann implementieren, erfüllen Sie die Anforderungen.
Als Nicht-KMU gelten Unternehmen, die mehr als 249 Mitarbeiter beschäftigen
oder weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigt, aber mehr als 50 Mio. Euro Jahresumsatz und mehr als 43 Mio. Euro Jahresbilanzsumme haben.
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