Blendwirkung: Wenn die Solaranlage die Nachbarn stört
Photovoltaikanlagen liegen seit vielen Jahren bei Hausbesitzern im Trend. Allerdings schaffen sie manchmal auch unerwartete Probleme. Zum Beispiel dann, wenn die Solarmodule bei Sonnenschein eine Blendwirkung entwickeln.
Kommt es zu einer Blendwirkung, dann haben Nachbarn die Möglichkeit, dagegen zu klagen und auf Nachbesserung zu drängen. Es handelt sich bei dieser Blendwirkung keinesfalls nur um Natureinwirkungen, wie das bei "normalen" Sonnenstrahlen der Fall wäre. Gerichte prüfen allerdings hier nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS immer den Einzelfall der Blendwirkung.
Der Fall: Eine Solaranlage übte eine unerwünschte Blendwirkung in Richtung des Nachbargrundstücks aus. Besonders im Frühjahr war das so. Von Mai bis Juli kam es etwa zwei Stunden täglich zu einer Blendwirkung durch intensive Spiegelungen. Rechnete man Schattentage ab, dann blieben immer noch jährlich 26 Stunden Störung übrig. Das betrachtete die Nachbarin als deutlich zu viel und zog vor Gericht. Der Eigentümer der Anlage hielt die Blendwirkung für zumutbar.
Das Urteil: Ein Karlsruher Zivilsenat forderte den Betreiber der Photovoltaikanlage auf, für Abhilfe zu sorgen. Er sei schließlich für die Blendwirkung verantwortlich. Deswegen zähle auch das Argument nicht, die Nachbarin hätte sich durch Jalousien und Markisen schützen können. In ähnlicher Fallkonstellation hatte das Oberlandesgericht Stuttgart (Aktenzeichen 3 U 46/13) die Sache etwas anders gesehen. Hier lag allerdings lediglich eine maximal einstündige Störung pro Tag durch die Blendwirkung vor, und das nur sechs Wochen lang. Deswegen sei sie als geringfügig einzuordnen. Außerdem koste eine Abhilfe (durch den Einbau von Anti-Reflektions-Modulen) die unverhältnismäßig hohe Summe von rund 16.000 Euro.