Atomausstieg: Betreiber fordern Schadensersatz
Vor fast fünf Jahre beschloss die damalige Bundesregierung nach den Ereignissen von Fukushima über Nacht den Ausstieg aus der Atomkraft und die Stilllegung der ältesten Atomkraftwerke. Dieser plötzliche Sinneswandel der Bundesregierung könnte jetzt teuer zu stehen kommen, denn die Atomkraftwerkbetreiber fordern Schadensersatzforderungen in dreistelliger Millionenhöhe.
Nach dem Beginn der Nuklearkatastrophe von Fukushima Nuklearkatastrophe von Fukushima im März 2011 kam es in vielen deutschen Städten zu starken Protesten gegen Atomkraft bzw. für den Atomausstieg. Im Juni 2011 beschloss der Bundestag einen Atomausstieg nbsp;mit festen Terminen (nicht wie zuvor mit Reststrommengen). Von den großen Atomkraftwerkbetreibern macht RWE nun den Anfang und fordert für die Stilllegung des Atomkraftwerks Biblis in Hessen einen Schadensersatz von 235 Millionen Euro. Das Landgericht in Essen hat die Verhandlungen bisher ohne Urteil aufgenommen. Die anderen Betreiber Eon und EnBW lassen mit Schadensersatzklagen noch auf sich warten. Gerade RWE steht unter Druck, denn durch die Energiewende und den Atomausstieg ist das Unternehmen finanziell stark angeschlagen.
Bereits 2011 klagte RWE gegen die Stilllegung des Atomkraftwerks Biblis in Hessen und bekam recht. Das drei monatige Betriebsverbot des Atomkraftwerks wurde als rechtswidrig erklärt. Der Grund sei, dass das hessische Ministerium bei der Stilllegung die Pflicht des rechtmäßigen Handels verletzt hat. Man begründete die Stilllegung mit der Gefahrenabwehr und einer veränderten Risikoabschätzung, durch die Ereignisse in Japan. Jedoch seien diese, auch nach der Meinung des Bundesverfassungsgerichts, nicht mit der Situation in Deutschland vergleichbar, da die Gefahr vor einem Seebeben und einem daraus folgenden Tsunami in Deutschland nicht bestünde.
Auch E.ON und EnBW wollen jetzt mit Schadensersatzklagen vor Gericht ziehen. Dabei soll es um rund 650 illionen Euro gehen. Jedoch wurde bereits die erste Schadensersatzklage von RWE im Wert von 235 Millionen von dem Landgericht Essen als deutlich zu hoch eingestuft. Eine Entscheidung wird in der zweiten Jahreshälfte von 2016 erwartet.