Hamburg und LichtBlick machen E-Mobilität attraktiver

06.02.2016 von



Der Verteilungsnetzbetreiber Stromnetz Hamburg GmbH und das IT- und Energieunternehmen LichtBlick machen in einem gemeinsamen Projekt in Hamburg vor, wie die Stromkosten für Elektroautos um rund 30 Prozent reduziert werden können. Auf diese Weise wird das elektrische Fahren im Netzgebiet Hamburg gegenüber Diesel- und Benzinautos noch preiswerter.

Grundlage des Projekts ist eine Regelung im Energiewirtschaftsgesetz (§14a EnWG). Diese Regelung sieht grundsätzlich vor, dass Netzbetreiber Elektroautos ähnlich wie Wärmepumpen und Nachtspeicherheizungen als sogenannte "steuerbare Verbrauchseinrichtungen" behandeln können. Allerdings fehlt es derzeit noch an der erforderlichen Ausführungsbestimmung, die Rechtssicherheit für alle Beteiligten schaffen würde.

Das Hamburger Projekt zeigt nun erstmals beispielhaft, wie eine praktische Umsetzung des §14a EnWG auch bundesweit funktionieren könnte. Elektroautos können an der privaten Ladesäule von abends 21 Uhr bis morgens 6 Uhr vergünstigt Strom beziehen. Für die zeitliche Einschränkung sinken die Kosten für die Netznutzung (Netzentgelt), die in jeder Stromrechnung enthalten sind.

„So kann LichtBlick dank der Vereinbarung mit der städtischen Verteilungsnetzbetreiberin jetzt seinen ökostromtarif für Elektroautos gegenüber dem üblichen Haushaltstarif um etwa 30 Prozent senken. Die Stromrechnung für ein Elektroauto reduziert sich damit um bis zu 200 Euro pro Jahr. Im ersten Schritt bieten wir diesen Tarif zunächst einigen Testkunden an“, sagt Gero Lücking, Geschäftsführung Energiewirtschaft bei LichtBlick.

Die gleiche Regelung wird heute bereits bei Wärmepumpen und Nachtspeicherheizungen angewendet. Viele Verbraucher profitieren deshalb von preiswerten Heizstromtarifen. Ohne die dringend erforderliche Ausführungsverordnung zum Energiewirtschaftsgesetz müsste ein Energieanbieter wie LichtBlick in der Praxis komplizierte Vereinbarungen mit jedem einzelnen der fast 900 Stromnetzbetreiber treffen, um bundesweit günstigen Fahrstrom für private Ladesäulen anbieten zu können. Der enorme Verwaltungsaufwand würde die Kostenersparnis wieder zunichtemachen, betont LichtBlick.

 

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