Bayerische 10-H-Regelung gilt
Seit 2014 gilt in Bayern, dass die Entfernung zwischen einer Windkraftanlage und der nächsten Siedlung mindestens das 10-fache der Höhe der Windkraftanlage betragen muss. Diese gesetzliche Regelung wurde jetzt vom Bayerischen Verfassungsgericht bestätigt.
Eine entsprechende bayerische Verordnung (die sog. 10-H-Regelung) schreibt somit für moderne Windkarftanlagen mit einer Höhe (bis zur Rotorspitze) von 200 Metern einen Mindestabstand von 2 km zur nächsten Siedlung vor. Von den Oppositionsparteien wurde diese Regelung kritisiert und führte letztendlich zu dem Gerichtsurteil. Die Kläger befürchteten, dass die Regelung praktisch den Neubau von Windkraftanalgen unmöglich mache. Eine Einschätzung, die auch das Bundesamt für Umwelt teilt.
Das Bayerische Verfassungsgericht betonte in seiner Entscheidung jedoch die weiterhin bestehende Möglichkeit kleinerer Windkraftanlagen. Diese sind allerdings weniger wirtschaftlich zu betreiben.
Bayern erweist sich damit immer mehr als Treiber der Energiekosten. Erst im letzten Jahr hatten Bayern durchgesetzt, dass wesentliche Teile der Nord-Süd-Energietrassen unterirdisch verlaufen werden. Die Kostensteigerungen werden dann bundesweit die Stromverbraucher tragen müssen.