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Netzagentur: Millionen könnten gespart werden
Der Präsident der Bundesnetzagentur Matthias Kurth sieht erhebliches Sparpotential bei der Regelenergie: "Kosten in dreistelliger Millionenhöhe können jährlich vermieden werden"; sagte er. Daher hat die Agentur jetzt ein Festlegungsverfahren zum Einsatz von Regelenergie eingeleitet. Zum Hintergrund: Regelenergie wird eingesetzt, um die Leistung in den deutschen Stromnetzen immer gleich zu halten. Die Liestung kann beispielsweise schwanken, weil entweder zuviel Energie produziert wird oder mehr nachgefragt wird als geplant. Verantwortlich hierfür sind die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber in ihren vier Netzbereichen. Die gegenwärtige Praxis beim Einsatz der Regelenergie kann dazu führen, dass zeitgleich in einer Regelzone negative Regelenergie zum Ausgleich einer Überspeisung eingesetzt wird, während in einer anderen Regelzone positive Regelenergie zum Ausgleich einer Unterspeisung eingesetzt wird. Der gleichzeitige, entgegen gerichtete Einsatz von Regelenergie wird auch als Gegeneinander-Regeln bezeichnet. Ziel des Festlegungsverfahrens ist es, den Eintritt einer solchen Situation zu vermeiden und damit den Bedarf an Regelenergie und die Kosten für die Ausgleichsenergie zu verringern. "Angesichts der derzeitigen Kostensteigerungen bei der Energieerzeugung und -verteilung sieht es die Bundesnetzagentur als ihre Pflicht an, alle Anstrengungen zu unternehmen, vermeidbare Kosten zu eliminieren", sagt Kurth. "Erste Erkenntnisse zeigen, dass durch die Vermeidung des Gegeneinander-Regelns jährlich Kosten in durchaus dreistelliger Millionenhöhe eingespart werden können. Die Bundesnetzagentur wird daher alle Anstrengungen unternehmen, die Einsparpotentiale auch zu heben."