Gaszähler animiert zum Sparen
Strom- und Gaskunden können künftig selber entscheiden, wer für die Messung ihres Verbrauchs zuständig sein soll. Außerdem müssen Energieversorger ihre Kunden detaillierter als bisher über den Energieverbrauch informieren. Dazu gehört auch, dass sie die Kosten für die Energiemessung auf den Rechnungen gesondert auszuweisen und auf Kundenwunsch monatliche oder vierteljährliche Abrechnungen zu erstellen haben. Dies ergibt sich aus dem am 9. September 2008 in Kraft getretenen Gesetz zur Öffnung des Messwesens im Strom- und Gasbereich sowie einer ergänzenden Verordnung der Bundesregierung, welcher der Bundesrat am 19. September 2008 zugestimmt hat und die in den nächsten ein bis zwei Monaten in Kraft treten wird. „Damit sind die Regelungen zur Liberalisierung des Zähl- und Messwesens vollständig, und der Wettbewerb um die Zähler und die Verbrauchsmessung bei Strom und Gas kann beginnen“, hebt Rechtsanwalt Christoph Germer hervor, Energierechtsexperte der Kanzlei FPS Fritze Paul Seelig in Berlin. Künftig entscheidet der Kunde, wer bei ihm den Verbrauch misst. Der Betreiber des Strom- oder Gasnetzes muss dann mit dem vom Kunden vorgegebenen Messstellenbetreiber einen Vertrag abschließen. Damit ist für Germer klar: „Betreiber von Strom- oder Gasnetzen müssen im Grunde ab sofort entsprechende Vertragsformulare bereit halten.“