bne: „Schluss mit willkürlichen Netzentgelten!“
Ferngasnetzbetreiber sind keinem Leitungswettbewerb ausgesetzt – weder echtem noch potentiellem – das hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) heute festgestellt. Nach Meinung des Bundesverbandes Neuer Energieanbieter e.V. (bne) ist dieser Verfahrensabschluss wegweisend. Betreiber von Gasfernleitungen sind Monopolisten und konkurrieren nicht um Transportaufträge. Stattdessen nutzen sie ihre Situation aus und erheben völlig unkontrollierte Netzentgelte, so der bne. Nach der Ablehnung der verbliebenen sieben Anträge durch die BNetzA wird die Behörde künftig genau überprüfen, wie die Ferngasnetzbetreiber ihre Netzentgelte bilden. Der bne erwartet eine drastische Reduzierung der Entgelte. Hintergrund: Seit über zwei Jahren reguliert die Bundesnetzagentur bereits die Netzentgelte für Gasleitungen – allerdings nur auf der Verteilnetzebene und bei regionalen Ferngasnetzbetreibern (FGNB). Die 13 Ferngasnetzbetreiber hatten anfangs versucht, mit Anträgen nach § 3 Abs. 2 und 3 Gasnetzentgeltverordnung die konsequente Regulierung der Netzentgelte und die entsprechende Kostenüberprüfung zu verhindern. Am 23. September gab die BNetzA die Ablehnung der ersten drei Fälle bekannt. Nun hat die 4. Beschlusskammer auch die Behauptungen der anderen sieben verbliebenen FGNB explizit und endgültig widerlegt.