Wettbewerb im Gasnetz
Die Bundesnetzagentur hat gestern die sieben noch ausstehenden Entscheidungen zum Leitungswettbewerb im Ferngasbereich zugestellt. In den Entscheidungen wird – im Einvernehmen mit dem Bundeskartellamt – festgestellt, dass diese Unternehmen keinem Leitungswettbewerb ausgesetzt sind. "Diese Netzbetreiber verfügen über eine dominierende Marktmacht und besitzen daher nicht durch den Wettbewerb kontrollierte Verhaltensspielräume", erläuterte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. "Die Ablehnung des Leitungswettbewerbs stützt sich auf eine Vielzahl von Argumenten", sagte Kurth weiter. "So weisen die klassischen marktanteilsbezogenen Kennziffern in den meisten Fällen ganz eindeutig auf die Marktmacht der untersuchten Fernleitungsnetzbetreiber hin. Des Weiteren besteht für die Netznutzer aufgrund der langfristigen Ausbuchung des überwiegenden Teils der Kapazitäten keine Möglichkeit, auf Alternativangebote auszuweichen. Auch spricht die regelmäßige Praxis der verbundenen Vertriebe, den Gastransport bei der eigenen Konzernschwester abzuwickeln, gegen wirksamen Wettbewerbsdruck. Es ist zudem nicht erkennbar, dass die Netzbetreiber sich aktiv darum bemüht hätten, ihre Kapazitäten zu vermarkten." Bisher waren die überregionalen Fernleitungsnetzbetreiber aufgrund der Sondervorschrift des § 3 Abs. 2 Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV) von einer Kostenprüfung befreit. Nunmehr müssen die Unternehmen der Bundesnetzagentur innerhalb der nächsten zwei Monate Kostenunterlagen vorlegen.