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Bundesnetzagentur will effizientere Energieversorgung
Die Bundesnetzagentur hat jetzt in einer Festlegung die Rahmenbedingungen zur Beschaffung von Verlustenergie sowie zum Verfahren für die Bestimmung der Netzverluste erlassen. Bei der Verlustenergie handelt es sich um physikalisch bedingte Netzverluste, die bei Transport, Umspannung oder Verteilung zustande kommen und in der Folge nicht mehr als elektrische Energie im Netz zur Verfügung stehen. Die Vorgaben der Behörde richten sich an alle Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen mit mehr als 100.000 unmittelbar oder mittelbar angeschlossenen Kunden. Sie sollen sicherstellen, dass die für den Ausgleich von Netzverlusten benötigten Energiemengen gemäß § 10 Stromnetzzugangsverordnung in marktorientierten, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren beschafft werden. "Die Bundesnetzagentur hat bei der Festlegung der Rahmenbedingungen den Netzbetreibern an zahlreichen Stellen bewusst Handlungsspielräume dort belassen, wo eine behördliche Detailvorgabe entbehrlich war und die sich daraus ergebenden Freiheiten für eine möglichst effiziente und preisgünstige Beschaffung genutzt werden können", erklärte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.