Gaspreis-Erhöhung unrechtmäßig
Die Berliner Gasag hat vor dem Kammergericht einen wichtigen Prozess um Gaspreiserhöhungen verloren, wie der Bund der Energieverbraucher meldet. Kunden der Gasag hatten vor drei Jahren wegen der elfprozentigen Preiserhöhung am 1. Oktober 2005 mit Unterstützung der Berliner Verbraucherzentrale eine Sammelklage eingereicht und vor dem Landgericht gewonnen. Das Urteil wurde jetzt durch den 21. Zivilsenat des Kammergerichts bestätigt. Die Erhöhung der Gaspreise durch die Gasag sei unwirksam, hieß es im Urteilstenor. Die Gasag habe in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu vage formuliert, wann und auf welcher Grundlage sie bei Ölpreiserhöhungen auch die Gaspreise erhöhen dürfe. Zudem ergebe sich aus der entsprechenden Klausel der AGB auch keine Verpflichtung, die Gaspreise bei sinkenden Ölpreisen zu reduzieren. Sie sei nach Meinung der Oberlandesrichter zu vage formuliert und stelle eine unzulässige Benachteiligung des Kunden dar. Gasag-Sprecher Klaus Haschker zeigte sich erstaunt über den Ausgang des Prozesses. "Sollte sich die Wiedergabe des Tenors als korrekt erweisen, werden wir auf jeden Fall beim Bundesgerichtshof in Revision gehen", kündigte er an. Hätten Amtsgerichte und auch das Berliner Landgericht seit der Preiserhöhung vom 1. Oktober 2005 doch schon in mehr als 100 Prozessen gegen Kunden entschieden, die gegen diese Preiserhöhung klagten. Begünstigt durch dieses Urteil, sagte eine Sprecherin des Kammergerichts, würden nur Gaskunden, die ganz konkret gegen die Preiserhöhung vom 1. Oktober 2005 geklagt oder damals nur unter Vorbehalt an die Gasag gezahlt hätten.