BGH: Gaspreise nur eingeschränkt überprüfbar
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute entschieden, dass Gaspreise nur eingeschränkt gerichtlich überprüft werden können. Dadurch ist eines klar bewiesen: Nur durch den Wechsel zu einem neuen Gasanbieter können Verbraucher geringere Gaspreise erreichen – Gerichtsverfahren führen hier nicht weiter.
Nach dem BGH-Urteil können Kunden eingeschränkt gegen einzelne Preis-Erhöhungsschritte gerichtlich vorgehen – der gesamte Gas-Tarif ist allerdings nicht auf seine Angemessenheit überprüfbar. Damit unterstreicht der BGH die Bedeutung des Wettbewerbs im Gasmarkt. Denn damit ist festgestellt, dass der einzige Weg, wie ein Kunde auf Preiserhöhungen reagieren kann, ein Anbieterwechsel ist.
Hintergrund der Entscheidung war die Klage eines Verbrauchers gegen verschiedene Preiserhöhungen eines kommunalen Gasversorgers. Der BGH hat – unter Berufung auf gesetzgeberische Grundsatzentscheidungen und die Existenz von Geschäftsgeheimnissen im Vertriebsbereich – die geforderte Überprüfbarkeit von Bezugsverträgen und Preiskalkulationen verneint.
„Die konsequente BGH-Entscheidung zeigt klar, dass ein Vorgehen nach § 315 BGB zu nichts führt und in Zeiten des liberalisierten Energiemarktes ein teurer Irrweg ist“, sagt Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbandes Neuer Energieanbieter (bne). „Statt langjährige Gerichtsverfahren auf sich zu nehmen, muss der Kunde die Möglichkeit haben, einfach und schnell zu einem neuen Gasanbieter zu wechseln“, so Busch weiter. Nur damit kann der Kunde vor überhöhten Gaspreisen dauerhaft geschützt werden.
Nach dem BGH-Urteil können Kunden eingeschränkt gegen einzelne Preis-Erhöhungsschritte gerichtlich vorgehen – der gesamte Gas-Tarif ist allerdings nicht auf seine Angemessenheit überprüfbar. Damit unterstreicht der BGH die Bedeutung des Wettbewerbs im Gasmarkt. Denn damit ist festgestellt, dass der einzige Weg, wie ein Kunde auf Preiserhöhungen reagieren kann, ein Anbieterwechsel ist.
Hintergrund der Entscheidung war die Klage eines Verbrauchers gegen verschiedene Preiserhöhungen eines kommunalen Gasversorgers. Der BGH hat – unter Berufung auf gesetzgeberische Grundsatzentscheidungen und die Existenz von Geschäftsgeheimnissen im Vertriebsbereich – die geforderte Überprüfbarkeit von Bezugsverträgen und Preiskalkulationen verneint.
„Die konsequente BGH-Entscheidung zeigt klar, dass ein Vorgehen nach § 315 BGB zu nichts führt und in Zeiten des liberalisierten Energiemarktes ein teurer Irrweg ist“, sagt Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbandes Neuer Energieanbieter (bne). „Statt langjährige Gerichtsverfahren auf sich zu nehmen, muss der Kunde die Möglichkeit haben, einfach und schnell zu einem neuen Gasanbieter zu wechseln“, so Busch weiter. Nur damit kann der Kunde vor überhöhten Gaspreisen dauerhaft geschützt werden.